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Souveralnetät in Pceussen.,
Am 28. October waren alle öffentliche Platze mit Trup- 28. Oct.pcn besetzt, das Schloß von dreihundert Mann umgeben. Un-ter vielen Ceremonicn nahm der Kurfürst zwischen den beidenpolnischen Bevollmächtigten, auf einem mit rothcm Sammetbedeckten Throne, von jedem anwesenden Adeligen, von denAbgeordneten der Städte und Zünfte und allen Beamteten dieHuldigung an, und Alle leisteten den ihnen vorgelesenen Eid,gemäß dessen sie ihn für ihren einigen, wahren und unmittel-baren Oberherrn erkannten, und versprachen, sich durch nichts,wie solches auch von Menschen erdacht werden möge, davonabwendig machen zu lassen. Dann leisteten die Stände denHuldigungseid an die Krone Polen für den Fall, daß der kur-brandenhurgische Manncsstamm erlöschen sollte, und vielerleiFestlichkeiten beschlossen den wichtigen Tag '). Die polnischenBevollmächtigten erhielten jeder 7000 Ducaten und reistenab ^). Der Kurfürst befahl auf Beschwerde des Adels, daeinige Grafen bei der Huldigung ausgeblieben waren und erkeinen vierten Stand haben wolle, daß Jeder den Huldigungs-cid dem Amtshauptmanne, zu dessen Kreise er gehöre, ablegensolle; Alle die ihn nicht geleistet hatten, wurden ausgezeichnet,die welche ihn weigerten, bei Verlust ihrer Güter vorgeladenund gegen sie siscalisch verfahren.
So war nun äußerlich durchgesetzt, was der Kurfürst mitso vieler Anstrengung erstrebt hatte; doch die Gemüther warenweder beruhigt noch gewonnen, die alte Freiheit nicht sogleichvergessen, der Argwohn über die Ausdehnung der Souverai-netatsrechte noch lange rege und noch mallcher Gewaltstreichnvthig, um sie in der Ausdehnung gelterch zu machen, wiesie der Kurfürst bezweckte und in seiner Lage für nolhwendighielt b). Im Wesentlichen verfuhr er nun, ohne Rücksicht auf
1) pnlenäork IX. Z. 52—55. Ikeatr. Lurop. IX. p. 878.
Baczko V. x>. 355 ff. Der Kurfürst setzte nun erst in seinem TitelPecuffen vor Magdeburg, knkenäork a. a. O. Die bei dieser Ge-legenheit geprägten Medaillen s. bei Seyler p. 87 ff. und besser inOelrichs Medaillencabinct Nr. 17—19.
Z) kukeaüorl äs rebns Zestis IUeäerici III. §. 25.
Z) Schon am 7. Mai 165Z ertheilte er: aus höchster Vollkommenheit,