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2 (1837) Von 1640 bis 1688
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Souverainetät in Preussen.

in Ehesachen nach preussischem Rechte, Oberaufsicht über dasKammerwescn, obwohl unter mancherlei Beschränkungen undbestimmter Oberaufsicht des Kurfürsten. Die Erthcilung mag-dcburgischer Lehen, die freie Wahl des Stadtmagistrats undGerichts blieb wie früher. In Lehnssachen zwischen Lehns-trägern und Lehnsherren sollten die Standesgenossen entschei-den, bei Streitigkeiten zwischen dem Fürsten und den Standen,wenn sie auf dem Landtage nicht beigelegt werden könnten,der Kursürst und die Landstände, wobei auch die Städte, jedersechs Schiedsrichter und diese zwölf gemeinschaftlich den drei-zehnten ernennen, diese insgesammt aller Eide und Pflichtenledig gelassen und durch einen bcsondern Eid verpflichtet wer-den nur auf die Gerechtigkeit der Sache zu sehen. Über dieBeschwerden der Stände entschied der Kurfürst größtenteilsnur im Allgemeinen, sicherte zu, daß er ohne Rachthcil derlutherischen Kirchen nur drei Kirchen für die Reformirten bauen,diesen aber weiter keinen Privatgottesdienst gestatten wolle.Nur in dem Oberappellationshofe und peinlichen Halsgerichtesollten je zwei, und von den Ämtern und Hauptmannschaftenvier Stellen für Reformirte, doch eingeborene Preussen, Vorbe-halten sein, alle übrige Ämter den Lutheranern bleiben. Ersicherte auch den Katholiken auf deren Verlangen ihre Rechte,milderte noch einige Bestimmungen über die Contributioncnder adeligen Güter, bestätigte die Rechte der Cölmer undFreien, versprach, mehrere mangelhafte Ordnungen und auchdas Landrecht durchsetzen und, mit Zuziehung von Abgeordne-ten der Stände, eine Landesordnung entwerfen zu lassen ').

Nun wünschte der Kurfürst nichts sehnlicher als die An-kunft der polnischen Bevollmächtigten, um mit der Annahmeder Huldigung als Souvcrain diese so langjährigen und schwie-rigen Angelegenheiten völlig zu beendigen. Allein angeregtdurch die Königin, welche dem Kurfürsten grollte, weil er ihreAbsichten aus die Besetzung des polnischen Throns nicht be-günstigte, verlangte der ihm ebenfalls abgeneigte Bischof vonErmland, welcher mit dem für den Kurfürsten gestimmten Un-

1) Der Landtagsabschied bei Baczko V. p. 4S7 ff., vollständig imIliestr. Lurop, IX. p. 964 ff.