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Buch IV. Viertes Hauptstück.
gemäß bestätigen, da doch weder der König, noch der Herzogohne Einwilligung der Stande etwas andern könnte; weshalbsie gewünscht hatten bei den welauer und bromberger Ver-tragen zugezogen zu werden, um dem Kurfürsten zur Befesti-gung seiner Herrschaft und zum Wohle des Landes zu rathcn.Dieses bestände darin, daß die weise gegründete Bereinigungmit Polen nicht aufgehoben würde, deren Bortheile sic nundem Kurfürsten ausführlich zu beweisen suchten. Die Souve-rainetät sei einem Mächtigen nützlich, nicht aber einem Schwa-chen, der selbst eines Schutzherrn bedürfe. Zwischen Preufsen undPolen bestehe seit König Kasimir eine ewige Einigung, bei dersich Preufsen seit 130 Jahren wohlbefunden und im KriegeHülfe gehabt; jdie Trennung bringe nur Gefahr. Im Kriegesei das Land den Polen offen, und im Zwiste mit diesen könn-ten die Stände wegen der Eventual-Huldigung und des einstmöglichen Rückfalls an Polen dem Kurfürsten nicht beistchen.Wolle er nicht mehr Macht, als er früher besessen, so habeer nichts gewonnen, müsse dagegen den Polen jetzt 2000 MannHülfe schicken, sonst nur hundert. Der König habe über Prei-sen ohne dessen Zuziehung nichts verfügen können, und die Ei-nigung sei nicht förmlich aufgelöst. Der Errichtung einesAppellationshofes hätten die Stände widersprochen, sich über-haupt den Polen nicht durch Gewalt bezwungen, sondern frei-willig unterworfen. Nachdem sie im Kriege dem Kurfürstengenugsam Treue bewiesen, wollten sie das jetzt auch den Po-len thun. Früher hätten sie nicht protestiren können, da jederVersuch zu einer Versammlung der Stände für Hochverraterklärt worden sei.
Der Kurfürst erwiederte ihnen: während des Krieges habeer die Stände nicht zu den Verträgen ziehen können, was erdaher jetzt thue; doch wären die ersten Verträge mit Schwe-den und dann mit Polen bereits von mehreren Mitgliedernder Stände gebilligt worden. Bestätigung der Privilegien sei .jetzt nicht nöthig, da Preufsen nicht wie früher vom römischenReiche unter einen fremden Fürsten komme, sondern bei seinemErbfürsten bleibe, nur mit dem Unterschiede, daß er jetzt dieoberste Herrschaft mit der untern vereinige. Die Verträge wa-ren von Polen angenommen, vom Reichstage bestätigt und