zum Rcichsgesctze erhoben worden, daher gültig, auch hättePolen die Stände ihrer Pflichten entlassen und nur für denRückfall die Huldigung verlangt.
Er suchte nun darzuthun, daß die Verbindung mit Polendem Lande nachthcilig gewesen sei, indem der letztere Krieg be-wiesen, daß weder Polens Macht, noch der Lehnsverband, nochdie Verfassung des Hcrzogthums Prcusscn dasselbe habe vorgroßem Ungcmache schützen können. Jetzt sei innigere Freund-schaft zwischen dem Könige und dem Kurfürsten als früher, da
s noch Ungleichheit Beider stattgefunden. Was die jetzt größere
! Hülfsleistung für Polen betreffe, so werde Prcusscn dadurch
nicht belästigt werden, da er seine übrigen Länder mit dazu!> ziehen wolle. Das Glück eines Landes bestehe nicht darin,
zweien Herren in verschiedenen Abstufungen unterworfen zu! sein, sondern darin, daß cs gut verwaltet werde und auftich-
s tigc Liebe zwischen .Fürsten und Unterthancn stattsinde. Er- mahnte sehr davon ab, Gesandte nach Warschau zu schicken,
s weil ihn das ungemein beleidigen und gar nichts nützen würde,
i Die mangelnde Zustimmung der Stände mache die Verträge
nicht unkräftig. Nicht der König, sondern nur er könne ihrePrivilegien bestätigen, und sei auch im Allgemeinen davonnicht abgeneigt. Zugleich verbot er seinen Bevollmächtigten,sich über den Rcchtspunct ferner in Streit mit den Ständeneinzulasscn '). Diese zweifelten nun, daß der König von Po-len über die Eidesentlassung noch jetzt so denke wie früher.Einige von ihnen versprachen der Königin, die über ihren Ge-mahl Alles vermochte, eine große Summe, wenn sie Preussenvon der Souverainetät des Kurfürsten befreien wolle ^). Die-sem war ohnehin am polnischen Hofe eine starke Partei ent-gegen, ja man behauptet, der Oberst Christian Ludwig vonKalkstein, Hauptmann von Olctzko, habe an den polnischen^ Krongroßfeldherrn Lubomirsky geschrieben, wenn die Polen nureinige Mannschaft nach Preussen schickten, so werde der ge-sammte Adel und die Stadt Königsberg ihnen zufallen, da sicdas jetzige Joch durchaus nicht mehr ertragen könnten. Der
1) kukenäorl IX. Z. s7.
! 2) kutenclork IX. Z. 52.
l Stenzel Gesch.d.Preussisch. Staats. II. 12