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2 (1837) Von 1640 bis 1688
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Friede von Oliva.

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ihre Rechte bedungen. Die Schweden erklärten die Vertragevon Königsberg, Marienburg und Lablau für unkräftig undverzichteten auf alle aus ihnen herzuleitende Ansprüche an denKurfürsten oder das Herzogthum Prcuffen; dieser lieferte dievon ihm besetzten schwedisch-pommerschen Ortschaften den Schwe-den, die schleswig-holsteinischen dem Herzoge von Holstcin-Gottorp aus. Die iHandelsverhältnisse der beiderseitigen Un-terthanen wurden auf den Fuß wie vor dem Kriege hergestellt.Alle Theilnehmer am Frieden gewährleisteten denselben einan-der gemeinschaftlich wechselseitig gegen den, der sie deshalb an-greisen würde. Zwistigkeiten unter ihnen sollten nicht durchWaffen, sondern friedlich durch Bevollmächtigte beigelegtwerden *).

Da in dem zweiten Artikel der allgemeinen Amnestie undHerstellung der Rechte der Gemeinden und Einzelnen erwähnt,diese Rechte aber nicht besonders bezeichnet worden waren, soließ sich der vorsichtige Kurfürst, damit das nicht etwa aufPrcuffen bezogen würde, von den französischen und polnischenBevollmächtigten bezeugen, der schwedische Gesandte habe er-klärt: damit die Rechte, die der Kurfürst vermöge der Ver-träge von Welau und Bromberg durch Polen erworben, nichtbeeinträchtigen zu wollen').

Bei der Eile, mit der sich alle Theile zum Frieden dräng-ten, konnte das allein gelassene ehrliche Dänemark erst einenMonat später zum Abschlüsse kommen ^). Nun gelang es

1) Du lVlont 1. VI. H. p. 303. und am besten ^cta pacisOllvensis 1. I. x. 154. Brandenburg hatte noch zuletzt gehofft, rück-sichtlich der verlangten Gewährleistung des Friedens würde dieser verzö-gert werden, kuksnäork Oarol. (tust. VII. 12. Bergl. acta pacisOliv. I. x. 243. II. x. 513.

2) kukenäork VIII. 76. Brandenburgischer Sekts waren beidm Verhandlungen thätig die geheimen Räthe Johann v. Hoverbcck,Mrecht v. Ostau und v. Somnitz.

3) Die Dänen waren so aufgebracht über den brandenburgischcn Ge-sandten Marwitz in Kopenhagen, der so eifrig daran gearbeitet hatteDänemark vom Abschlüsse des Friedens abzuhaltcn, daß es darüber zu-letzt allein auf dem Schauplatze blieb, daß die Menge schrie: man müssedem Marwitz das Genick brechen, kukeuckorl VIII. 66.

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5. Juni1660