Die Landstände.
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gcnständc der Verhandlungen vorher dem Fürsten anzeigen, des-sen Commifsarc, nämlich die vom Fürsten aus dem Domcapi-tel, den Prälaten, der Ritterschaft und den Städten gewähl-ten Landräthe, dann bei den Berathungen gegenwärtig waren.Keine wichtige allgemeine Anordnung sollte ohne Berathungmit den Ständen getroffen, minder wichtige den Regierungs-und Landräthen überlassen werden.
Wie argwöhnisch die Stände überall, obwohl ohne Nach-druck, auf ihre Freiheit hielten, zeigten hier besonders die Städte.Als die Schweden Minden räumten, wollten die Bürger, wiefrüher, eine eigene Besatzung zur Verthcidigung der Stadt hal-ten, der Kurfürst aber erklärte das seinen Regalien und seinerLandeshoheit entgegen, der Provinz unnütz, der Stadt drückend,und besetzte sie mit seinen Truppen ^).
Im I. 1653 hätten sich die Stände des FürstenthumsHalbcrstadt so gern der fünfzig Reiter entledigt, welche in der
^ Hauptstadt lagen, weshalb der Kurfürst ihre Besoldung ausder von den Ständen terminweise in zehn Jahren bewilligtenausserordentlichen Summe von 150,000 Thalern nachgab.
' Weit kräftiger und nachhaltiger widerstrebten, durch ihreLage begünstigter, die clevcschen Stände der neuen Regierungs-wcise. Die gesummten Stände der Länder Jülich, Cleve, Bergund Mark hielten ihre Rechte so gefährdet, daß sic schon imI. 1645 ihre alte Vereinigung v. I. 1496 erneuerten, welcheKaiser Maximilian im I. 1566 und dessen Nachfolger späterbestätigt hatten. Sie klagten, daß nach dem Tode des letztenHerzogs gegen ihre Freiheiten und Privilegien verfahren wor-den sei, und verpflichteten sich, eine Landschaft solle der ande-ren Beistand leisten zur Behauptung der Rechte, alle aber,wenn sic von den Landesherren unrechtmäßig bedrängt würden,sich insgesammt dagcgensetzen. Damit das nicht als Conspi-ration ausgelegt werde, solle die Vereinigung sich lediglich aufErhaltung der hergebrachten Privilegien, Rechte, Freiheiten undGewohnheiten und nur gegen diejenigen beziehen, welche sieunterdrücken wollten. Wer sich dem Bunde zuzutreten weigere
1) ?uson6orf <Iv rodu» sueciols XXI. 50. Kon Magdeburgwerden wir wcirer unten zu erzählen haben.