68 Buch IV. Zweites Haupt stück.
gcncr größerer Sicherheit, während des noch hin und her wo-genden Krieges nach Küstrin, wohin die Oberrathe auS denprenssischcn Ämtern Hafer, Wachs, Talg, Butter, gepökeltesRind- und Schweinefleisch schicken mussten; denn der kurmär-kische Amtskammerprasidcnt und Hauptmann zu Lebus, deri2.Febr. verdiente Bernd von Arnim, schrieb ihm noch spater, daß an1645 Aitterkorn, Ochsen, Butter, Wachs und anderen Stücken nichtsentkomme, auch von Kreisgeldern kein Heller Geld cingche.An Wein sei so wenig vorhanden, daß der Kurfürst keinenMund voll finden werde. Dieser sah sich daher gcnöthigt kleineSummen von Privatleuten zu borgen, was noch von Domai-ncn übrig war zu verpfänden und die Zölle sehr zu erhöhen').
Endlich kam der langersehnte Friede, allein nicht zurVerminderung der Lasten. Um die den Schweden zu entrich-tenden 141,670 Thaler aufzubringen, wurde (1648) eineKopf-und Viehstcuer ausgeschrieben, zu der jeder Knecht 12, jedeMagd 6 Gr. geben musste'). Der Kurfürst erhielt auch imI. 1652 eine sehr ansehnliche Summe von den Standen be-willigt und erkannte selbst an, daß diese viel gethan. Zahl-reiche Beschwerden suchte er zu erledigen und besonders merk-würdig ist, daß er auf eine derselben erklärte, er wolle in Frie-denszelten, wenn keine Gefahr beim Verzüge sei, die Ständezur Berathung berufen. Da indessen die Zeit günstig und esdem Kurfürsten nothwcndig schien, die Einrichtung seines Staa-tes und Heeres von dem ununterbrochenen Einflüsse der Standeunabhängig zu machen, so berief er die Stände aller Marken1653 im Frühjahre 1653. Er erkannte selbst das Drückende derfortdauernden sehr schweren laufenden Abgaben, setzte es aberdesungeachtet durch, daß ihm ausserdem für den Zeitraum von6'/- Jahren 560,000 Thaler und die doppelte Kriegsmetze be-willigt wurden. Dafür bestätigte er auch alle Privilegien und
1) König in s. Beschr. Berlins II. S. 34u. 45. Daß der Kurfürstim Jahre 1647 eine Quittung vom Kaiser über die seit 1603 rückstän-digen Reichssteucrn im Betrage von 572,483 Gulden erhalten, ist glaub-lich; allein daraus folgt nicht, daß er diese Summe dem Kaiser wirklichoder gar vollständig bezahlt habe.
2) Buchholz 1. V. S- 43.