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2 (1837) Von 1640 bis 1688
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Die Finanzen.

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den Licent setzten '). Wie besorgt indessen die Stande wegenErhaltung ihrer Freiheiten und Rechte waren, ergab sich dar-aus, daß sie sich noch im I. 1646 alle ihre von den Kurfür-sten Joachim Friedrich und Johann Sigismund bestätigtenPrivilegien bestätigen liessen. Ihre im I. 1647 immer lauterwerdenden Beschwerden über die seit 1646 sehr crhöheten Zölleund Steuern beschwichtigte Friedrich Wilhelm durch Hinwei-sung auf zu hoffende bessere Zeiten. Die Noth war wirklichgroß genug, weshalb der Kurfürst (1646) bei 500 ThalernStrafe die Erhebung der Steuern durch landschaftliche Gläu-biger verbot und daß strenge Edicte die Entrichtung der Steuer-reste erzwingen mussten. Daher nahm er zur Verschlechterungder Münze seine Zuflucht, was viel Unzufriedenheit erregte.

Sicher fand der Kurfürst die Marken, als er nach Berlin 1643kam, in einer weit traurigeren Lage als Preussen, das er ver-ließ. Berlin war so verödet, daß die unbedeutendsten Gegen-stände zur Ausbesserung des Altans auf dem sehr verfallenenSchlosse, wie ein Centner Colophonium, '/» Centner Wachs,

'/»Centner Schwefel und dergleichen, in Hamburg erkauft wer-den mussten. Als er nun mit zahlreichem glänzenden Gefolgevon Hofjunkern, Trabanten, Lakaien und anderem Hofgesindeerschien, so wurde er ohne Freudenbezeigung der verarmten Bür-ger empfangen und bald hörte er bittere Klagen über die neueLast, welche den Bürgern durch den bei ihnen einquartiertenTroß entstand ^). Er begab sich daher und auch wohl zu ci-

1) Der so zuverlässige König in s. Beschreib. Berlins ll. S. 40sührt das an, sonst habe ich über den Landtag von 1645 nichts gefun-den, denn ohne Bewilligung ist die Steuer damals wohl kaum ausge-schrieben worden. Eingcführt wurde die doppelte Metze damals nicht,wie König angibt.

2) Königs Berlin II. S. 32. Des H. G. v. Borne, Kanzlers derneumärkischen Regierung, bekannte cvnsullatio politica tkeologica überden gegenwärtigen betrübten kümmerlichen Zustand der Mark Branden-burg u. s. w. Franks. 1641 und etwas verändert Berlin, 1719, enthältnichts als die allgemeinsten Klagen über schlechte Zeiten und Verderbt-heit der Menschen, wie sie zu allen Zeiten gehört werden können, sodaß,ausser einem und dem anderen sehr wenig bedeutenden Beitrag zur Sit-tengeschichte, diese Schrift für den Historiker nicht der Beachtung werth ist.

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