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2 (1837) Von 1640 bis 1688
Entstehung
Seite
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60 Buch IV. Zweites Hauptstück.

des Betrags bestraft und Angeber mit dem vierten Theile derStrafe belohnt werden '). Dabei blieben alle alten Steuern,Zölle, Geleit, Bier- und Mahlzinsen bestehen, und die Accisewurde spater, wie wir sehen werden, als eine neben den altenSteuern ausserordentliche und bleibende Steuer über das ganzeLand verbreitet und ausschliesslich zum Unterhalte des Heeresbestimmt.

Im I. 1643 bewilligten die Stande aller Marken demKurfürsten die mit den Schweden wegen des Waffenstillstandesvertragene Summe von monatlich 10,600 Thalern und 1000Scheffeln Korns, ferner zur Erhaltung des Heeres auf einJahr 118,000 Thaler, 10,000 Thaler Gesandtschaftskosten undfünf Gulden von der Hufe zur Einlösung der verpfändetenÄmter; dagegen erhielten sic, auf Vorstellung ihrer großen Noth,ein Moratorium auf drei Jahre, obgleich es dem Kurfürstenhochbedenklich schien, den Lauf der heiligen Justiz zu verzögern.Dieses Moratorium wurde, auf fortwährendes Drängen derLandständc, nach und nach bis 1654 verlängert und zwar sehrgegen die wohlwollenden Absichten des Kurfürsten, der die Un-gerechtigkeit eines solchen Verfahrens gegen die Gläubiger ein-sah, daher auch die Bestimmungen in Beziehung auf sie im-mer weniger drückend stellte. Man sieht hieraus, wie sehr dieLandstände als Corporation ihren Vortheil, wie weit mehr derFürst den des gesammten Landes im Auge hatte.

Der alte Streit wegen der Vertheilung der bewilligtenSummen wurde nun für immer dahin beigelegt, daß seitdemvon jedem Tausend Thaler die Ritterschaft 410 (41 p. 0.)und die Städte 590 (59 p. 6.) gaben, wogegen auch gericht-lich nichts verordnet werden durfte. Im I. 1645 erhob derKurfürst von den Marken 300,000 Thaler und die doppelteMetze nebst dem Licent-Zoll, so sehr sich die Städte auch gegen

1) Das Gedruckte bei 3'. IV. u. VI., ferner bei Buch-

holtz IV., S. 140 ff. Einiges aus den handschriftlichen Sammlungender Steinwehrschen Bibliothek. Bergt, übrigens Lhile's Nachricht vonder churmärkischen Contributions- und Schoß-Einrichtung u. s. w. 2teLufl. S. 9Z ff. und Beguelin'S Darstellung der Accise-und Zollverfas-sung in den prcussischen Staaten. Berl. 1797. S. 93 ff.; doch haben dieseBeiden für diese Zeit wenig Neues.