Die Finanzen.
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die im Juli 1641 versammelten Stande, wie wir erzählt ha-ben, für die Universität Frankfurt, das joachimsthal'sche Gym-nasium und das Heer 150,000 Thaler, was schon damals fürdie Truppen und Festungen allein nicht ausreichte. Nun istes gewiß recht merkwürdig, daß gleich damals die Landschaftder Mittel- und Uckermark und der Grafschaft Ruppin demKurfürsten auf dessen Verlangen bewilligte, daß zur besserenErreichung des für die Soldatesce nöthigen Unterhalts und zuanderen höchst nöthigen Ausgaben molli Aenernles eonttibueiMieingeführt und auf alle ausländische und inländische Maarenjeder Art eine durchgehende gleichmäßige Auflage geschlagenwerden sollte, weshalb er die erste Accise- und Steuer-Ordnungbekannt machte. Allerdings war das nur ein sehr mangelhaf-ter Versuch, einen neuen Weg der Besteuerung einzuschlagen,auch erschien derselbe bereits nach wenigen Monaten unter Ge-nehmigung der Landstände mit vielen Veränderungen, allein erblieb doch die Grundlage, auf welcher dann, wie wir sehenwerden, sortgebauet wurde.
Es traf diese neue Besteuerung zuvörderst insgesammthauptsächlich den Handel mit Gegenständen, welche zur Ver-zehrung, Bekleidung und Verbrauch mittelbar und unmittelbarnöthig waren oder zum Genüsse und zur Annehmlichkeit dienten,als Salz, Fleisch, Korn, Malz, Wein, wollene, leinene undseidene Maaren, spanische, französische, englische Tücher, Rauch-wer? und dergleichen, und zwar allgemein auch in mittelba-ren Städten. Diese Gefälle kamen in die gemeinschaftlicheKasse der Ritterschaft und der Städte. Ausserdem entrichtetedas Land, ohne Unterschied des Standes der Besitzer, von derHufe die doppelte Metze, von der die eine Hälfte der Kurfürstbehielt, die andere in die gemeinschaftliche Kasse der Ritterschaftund Städte kam. Alles was die Ritterschaft von ihren Unter-thanen, als von den Köpfen, von Getraideaussaat, von Hu-fen, Vieh, Fleisch und dergleichen erhob, kam in die Kasse derRitterschaft allein; Alles was die Städte erhoben von Häu-sern, ohne Ausnahme der Freihauser, von Frachtwagcn, Vieh,Fleisch, Brod, von den Köpfen und den Gewerbetreibenden,kam in die Städtekassen. Weder Geistliche noch Adel solltenausgenommen sein, Unterschleif mit dem VierundzwanzigfachenStenzel Gesch. d. Preußisch. Staats. 5