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Buch IV. Erstes Hauptstück.
auch wirklich gegen die sächsische Protestation durch, daß dieReformirten als augsburgische Confessionsverwandte und zudiesen gehörig bezeichnet wurden ').
Auch der Verwendung der evangelischen Fürsten zu Gun-sten der freien Religionsübung ihrer Glaubensgenossen in denkaiserlichen Erblanden und besonders in Schlesien schloß er sichan, obwohl hier vorzüglich allein Schweden etwas, wenn auch,man sagte, durch österreichisches Geld bewogen, nur wenigdurchsetzte; denn nicht nur waren die religiösen und politischenAnsichten des Kaiserhauses den Evangelischen in den Erblan-den durchaus entgegen, sondern es waren auch bereits vieleden Evangelischen genommene Güter anderweitig vergeben, wasdie Interessen der Großen berührte; endlich bestand der Kaiserauf das Reformationsrecht in seinen Landern, wie es andereFürsten in den ihrigen hatten und sich nicht nehmen lassenwollten. Daher wurde nur in den Fürstenthümern Liegnitz,Brieg und Wohlau, Münsterberg und Lls und in der StadtBreslau völlig freie Übung der augsburgischen Confession ge-stattet und aus kaiserlichen Gnaden auf Verwendung der Schwe-den nachgegeben, daß drei evangelische Kirchen, doch ausserhalbder Mauern der Städte Schweidnitz, Iauer und Slogan er-bauet werden, ferner, daß in den unmittelbaren schlesischen Für-stenthümcrn allein die evangelischen Grafen, Freiherren undAdeligen und deren Unterthanen ihrem Gottesdienste in derNachbarschaft und ausserhalb Landes obliegen dürften, ohneihrer Güter verlustig und zum Auswandcrn gezwungen zu sein,wozu die unmittelbaren evangelischen Unterthanen des Kaisersin Schlesien häufig genöthigt wurden'). So kam der langer-
1) IVleiern IV. 893. pukenüork II. 69. Später 15. März1650 wurde das auf Friedrich Wilhelms Veranlassung zurückgcnommen undsie als Reformirte bezeichnet. IVIeiern acta executlonis II. p. 139.Vgl. Herings neue Beiträge zur Geschichte der evangelisch - reformirtenKirche in den prcussisch - brandenburgischen Ländern. Thl. 2. S. 58 ff.
2) In8trum. pacis osnabru^. Art. V. Z. 13. Daß die schwedischenGesandten von dem Kaiser wirklich 600,000 Thaler für ihre Nachgiebig-keit erhalten haben, hat der Freiherr Renatus Karl v. Senkenbergin seiner Schrift: über den Geist des fünften Artikels des osnabrückischenFriedens, Giessen, 1794. S. 58 und in seiner Darstellung des westphä-lischen Friedens, Franks. 1804. S. 109 ff. höchst wahrscheinlich gemacht.