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2 (1837) Von 1640 bis 1688
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Buch IV. Erstes Hauptstück.

25. Der. Nach langwierigen Verhandlungen war wohl endlich ein1641 vorläufiger Vertrag geschlossen worden, vermöge dessen dieMärz eigentlichen Friedensverhandlungen zu Münster und Osnabrück,

1643 nach fünfzehn Monaten, beginnen sollten; doch fand erst nach zwei4. Dcbr. Jahren die Eröffnung wirklich statt. Erst sechs Monate nach

1644 derselben legten Schweden und Frankreich ihre Vorschläge dar, -Juni ohne sich doch mehr als ganz im Allgemeinen über das aus-1045 zulassen, was man die Genugthuung dieser beiden Kronen

nennt, das heisst eigentlich die Entschädigung, welche sie vonDeutschland für ihre Theilnahme am Kriege in Anspruch nahmen.

Der Kursürst, dessen Länder bei dem Wechsel der Kriegs-fälle den Verheerungen fast immer ausgesetzt waren, suchte denFrieden ernstlich zu befördern. Er vorzüglich hatte es bewirkt,1643 daß der Versuch des Kaisers scheiterte, im österreichischen In-teresse die rein deutschen Angelegenheiten bei den Friedensver-handlungcn durch eine eigene Deputation in Frankfurt abge-sondert betreiben zu lassen, vielmehr die Verlegung des De-putationstags an den Ort der allgemeinen Friedensverhand-lungen durchgcsctzt, wo dann jeder der deutschen Fürsten freiereHand hatte für sich zu handeln, was allerdings dem Reicheals Gesammthcit nicht vortheilhaft war, doch den Abschluß desFriedens beschleunigte'). !

Er hatte zu den Friedensverhandlungen den Grafen Jo-hann von Wittgenstein als Principalgcsandten geschickt unddiesem drei geheime Räthe, den von Löben, von der Heiden undPeter Fritz zugegeben, an dessen Stelle bald der berühmte JuristMathias Wesenbcck trat °). Die in ihren Bevollmächtigtenversammelten kriegführenden Mächte boten ein eigenthümlichesSchauspiel dar, welches sich, unter in mancher Hinsicht ähn-lichen Umständen, in der neuern Zeit wiederholte. Ein Jedersuchte für sich so viel als möglich zu gewinnen, denn vonbloßer Erhaltung des rechtmäßig Erworbenen war für den,der sich in irgend einer durch die Waffen vortheilhaften Lage ,

befand, kaum im Ernste die Rede. Das vieltheilige römischeReich deutscher Nation musste die Habsucht der Mächtigen be-

1) kutenüork II. I — 15. vergl, 2.

2) ?ukenäork II. 17.