Vermehrung des Heeres.
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fallen liessen, sich mit einer monatlichen Geldsumme von 10,000 28- MaiThalern baar und der Lieferung von 1000 Scheffeln Korn 1643oder jährlich insgesammt 140,000 Thalern zum Unterhalte derGarnisonen begnügten. Dagegen wurde dem Kurfürsten dieErhebung der Einkünfte in den besetzten Landestheilen über-lassen, obwohl diese gering genug waren und kaum zur Er-haltung des kurfürstlichen Hofstaats genügten, weshalb er sichauch weigerte zu den reichsständischen Bewilligungen für denKaiser beizutragen ^). Der Vertrag wurde als mündliche Über-einkunft auf zwei Monate mit stillschweigender Verlängerunggeschlossen, und der Kurfürst behielt sich vor bei der Königingünstigere Bedingungen zu erwirken °).
Um nun, was die Schweden foderten und was zur Er-haltung des bis jetzt lediglich durch eine 200 Mann starkeLeibcompagnie vermehrten kleinen Heeres nöthig war, aufzu-bringcn, erhielt er von den gcsammten Standen der Markendas den Schweden zu liefernde und zu entrichtende Geld undGetreide und für das eigene Heer auf ein Jahr 118,000 Tha-ler und 10,060 Thaler zur Bestreitung der Gesandtschaftsko- '
sten b). Das Herzogthum Prcusscn gab zur Bestreitung derKosten des kurfürstlichen Leichenbegängnisses von jeder Hufe20 Groschen. Dann erwirkte er, durch den nach Preussen ge-schickten Conrad von Burgsdorf, von den Standen noch eine Decemb.freiwillige Steuer an Geld und Getreide'). 1643
Einige Erleichterung gewahrte dem Lande, daß Torstens-son, welcher durch Böhmen und Mahren bis Wien vorgedrun-gen war, bei dem Ausbruche des dänischen Kriegs durch Schle- Sptbr-bissi'en und die Lausitz, dann die Elbe hinab gegen Holstein zog;denn nun wurden von den etwas nachgiebigeren Schweden ^ ^
1) kusen.lork II. 11.
2) ?usonäork I. tz. 43. Die Verhandlungen dauerten i» Stettinseit dem Januar 1643.
3) Landtags-Receß vom 18. April alten Styls 1643 und bei IVlx-lius VI. k. 1. p. 378, der Abschied v. 11. Jul. 1643 auszugsweise,doch auch so nicht mit allen Puncten in Buchholtz Gesch. d. ChurmarkBrandend. LH. IV. S. 141.
4) Königs Berlin II. S. 33 f.
Stcnzel Gesch. d. Preussisch. Staats II.
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