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Buch IV. Erstes Hauptstück.
bischen Befehlshabern in der Mark befohlen, diese freundlichzu behandeln').
Der Kurfürst verzögerte die Genehmigung dieses Vertragsio. Jan. bis zum Anfänge des nächsten Jahres ^), unstreitig um ihn
1642 nach Umstanden entweder ganz verwerfen oder doch günstigereBedingungen erhalten zu können, denn ein starkes kaiserliches 'Heer, unter dem Erzherzoge Leopold hatte die Schweden,29. Juni welche Wolfenbüttel belagerten, wenn auch erfolglos, ange- !
1641 griffen, sich dann zwar gegen das Magdcburgische und dieAltmark zurückgezogen, aber dennoch die Schweden genöthigtl2.Sptbr. die Belagerung aufzuheben.
1641 Eilig, ehe noch die Kaiserlichen zu nahe waren, ließ derKurfürst, damit sie sich nicht festsetzen könnten, die wcrbenerSchanze völlig zerstören. Dieses, so wie die Nachricht vondem Abschlüsse des Waffenstillstandes, nahm der Kaiser sehrübel auf; doch entschuldigte sick der Kurfürst sehr gewandt mitden Umstanden, erhielt vom Kaiser, der ihn schonte, um ihnnicht ganz auf die Seite der Schweden zu treiben, durch dengeheimen Rath Johann Friedrich von Löben die feierliche Be-lehnung über die Kurlande und verhandelte heimlich über Frie- >den und Bündniß mit Schweden, wobei er immer noch aufeine Vermahlung mit der jungen Königin hoffte ^).
Torstensson trieb darauf die Kaiserlichen von der Altmarkdurch die Lausitz nach Schlesien und Mähren vor sich her, jeroberte Schweidnitz, Kosel, Oppeln und Olmütz, belagerteBrieg, wich vor den Kaiserlichen durch die Oberlausitz nach23. Occ. Sachsen zurück, wendete sich und schlug sie hier bei Breitcn-
1642 seid aufs Haupt.
Der Kurfürst bemühete sich unterdessen sehr angelegentlichdurch Unterhandlungen die drückenden Bedingungen des Waf-fenstillstandes mit Schweden zu mildern, was ihm auch endlichbei Johann Orenstjcrna gelang, indem die Schweden ihre An-soderung auf die ihnen zugesagte nun zerstörte werbener Schanze
1) ?ukenäork 6e redus sueeicis. XIII, Z. 73. äe red. Itr!«l.Wild. I. Z. 15.
2) kukkixlork I. 16. 28. Dcc. 1641 alten Styls.
3) kukenäork <le red. sueeicis XIV. 43 — 45.