Waffenstillstand mit Schweden.
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sollte, vorher davon benachrichtigen zu wollen, und der polni-sche Gesandte schärfte den vier Regimentsrathen in Preussenein, wenn der Kurfürst dazu schreite, so löse dies den Bundzwischen Polen und Preussen auf').
Zu gleicher Zeit fuhr der Kurfürst fort alle Mühe anzu-wenden, um sich mit Schweden möglichst günstig zu vertragen.Er ließ deshalb durch den geheimen Rath von Winterfeld mitdem schwedischen Gesandten Salvius in Hamburg über einenWaffenstillstand Unterhandlungen anknüpfen, trat auch in Ver-bindung mit dem dort befindlichen französischen Gesandtend'Avaux, welcher sich lebhaft bei Salvius für den Kurfürstenverwendete, in der Hoffnung, ihn völlig von der kaiserlichenPartei abzuziehen"). Der geheime Rath, Gerard Rumelian vonKalchun musste selbst nach Stockholm gehen, um erträgliche Be-dingungen von dem großen Kanzler Axel Orenstjcrna zu er-halten, was ihm auch durch geschickte Unterhandlungen ziem-lich gelang, indem die Schweden zugleich erwogen, daß sieLivland vor Preussen sicherstellten und daß ein Vertrag mitdem Kurfürsten das erste Beispiel der Abweichung eines darantheilnehmenden Fürsten vom prager Frieden gebe.
So wurde ein Waffenstillstand auf zwei Jahre geschlossen,während deren jeder Lheil inne behalten sollte, was er besaß,die Schweden also auch Pommern und die Festen Driesen,Landsberg, Krossen, Frankfurt und Gardelcben, mit den dazu^ gehörigen Kreisen, zur Ernährung der Besatzungen. Die wer-bener Schanze an der Elbe versprach der Kurfürst gegen Aus-lieferung von Tangermünde, Stendal und einiger anderen Ortein der Altmark den Schweden zu übergeben, ihren Feindenweder den Zug über Spandau, Küstrin und Peitz zu gestat-ten, noch diese durch Lieferung von Lebensmitteln und vonKriegsbedürfnissen zu unterstützen, wohl aber den Schwedenzur Abwehr von Angriffen den Marsch durch die Mark nach-zugeben. Ein schwedischer Bevollmächtigter sollte in Küstrinauf Erfüllung des Vertrags sehen. Sogleich wurde den schwe-
Mai
1641
S4. Juli
1) kuksnäork l. §. 4V u. 41,
2) Derselbe 1. §, 12.