lich an der Tagesordnung und hatte so tiefe Wurzelngefaßt, daß Geschrei und Klagen ihr von gar keinemSchaden mehr waren.
Eben so war es mit den Freistätten und Privile-gien einiger Stande, die theilweise gesetzliche Kraftbesaßen, theilweise mit neidischem Schweigen gedul-det oder mit vergeblichen Klagen angefochten wurden.Jeder einzelne Betheiligtc vertheidigte sie mit Eiferund Gier, und bewachte mit der größten AengstlichkeitPunkt für Punkt.
Ward nun diese Straflosigkeit vom Geschrei er-schüttert und bedroht, aber dennoch nie zerstört, somußte sie natürlich immer mehr streben, sich neueKräfte und Dauer zw verschaffen. So geschah esauch. Klagte man die Gewalthaber an, so thatensie ihr Möglichstes, die Klagen zu unterdrücken undein Verbot gegen sie auszuwirken. Jeder gutmü-thige, schwache und schutzlose Mensch war ihnen stetsausgesetzt; denn indem sie das Ziel im Auge behielten,über Jedermann zu gebieten, unter dem Vorwände,jedem Verbrechen zuvorzukommen oder cs zu bestra-fen, unterwarfen sie alle Handlungen eines Privat-mannes der freien Willkühr von Richtern und Rechts-gclehrten. Wer aber, vor dem Verbrechen, seineMaasregcln genommen hatte, sich bei Zeiten in einKloster zu retten oder in einen Pallast, wohin nie einHäscher den Fuß zu setzen gewagt haben würde, oderohn' andere Maßregeln eine Livree anzog, die zu ver-