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Während dieß vorging, waren Rübezahls Diener nichtmüßig. Sic packten drei schwere Koffer ab, trugen siein den Gasthof, überreichten Wunibalde» die Schlüssel,und verschwanden dann Plötzlich mit Noß und Wagen,ohne sich nach einem Dank oder Trinkgeld umzuschen.
Einer dieser Koffer, mit der Aufschrift: „Lorchenü Aus-steuer," enthielt tausend Thalcr Nadelgeld und eine voll-kommene Damcngarderobe, vom Brautklcide an bis zurNachthaube. Auch hatte der schalkhafte Geist einige feineWindeln, Kindcrhemdchen nnd mehrere dergleichen Bedürf-nisse für die künftige Nachkommenschaft beigclcgt. Die übri-gen zwei Koffer füllten sechs große straffe Geldsäcke, männ-liche Kleidungsstücke und hundert verschiedene Kleinigkeiten,die in der Wirtschaft eines Gelehrte» nützlich und »»ent-behrlich waren. Cs befand sich sogar das damals inSchlesien übliche Gesetzbuch darunter, worin Rübezahl dasKapital von gewissenlosen Advokaten und Anwälten ge-zeichnet, und am Rande desselben einen Galgen, nebsteiner daran baumelnden menschlichen Figur gemalt hatte,die mit einem breiten, steifen Nocke, einer Knotenperücke,einem kleinen Degen an der Seite und einem Aktcnbün-del unter dem Arme — kurz, mit der zu jener Zeit ge-wöhnlichen Advokatcntracht — ansgeschmückt war. Nachdiesem Gemälde zu urthcilcn, war Rübezahl solchen Her-ren nicht minder abhold, als es der Urheber einer Armen-stistnng in England gewesen scyn muß, der (nach demBericht eines Reisenden) dürftige Wanderer zu speisen,eine Nacht zu beherbergen und ihnen einen Zehrpfcnnigauf den Weg zn geben verordnet?, diese Wohlthat aberliederlichem Gesindel und Anwaldcu zu erzeigen, aus-drücklich untersagte. —
Balzer war sehr geschäftig, Wunibalds Rcichthümcr aus-