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ren, oder klokono nichts zur Schuld oder Last gelegt werden kann,was nun
yac>. vorberührter Maaßcn bei ganzen Pachtgiitern verordnet wor-den, e'n solches sin et nach seiner Art auch bei einzclen Grundstücke:ren, Aeckeren und Wiesen stakt, also daß es in Ansehung des crültc-nenSchadens, und desfalls gebührenden Nachlasses auf gleiche Weise zuhalten scye. Und gleichwie übrigens
,omo. allen zweifelhafte,! Hallen, und ohnmöglich insgesamtvoranszulehenden Umstanden nach keine gewisse Magst gegeben werdenkann, so halten Wir Uns wegen deren hierin nicht begriffenen Fallennicht allein andcrweiie Verordnung bevor, sondern es ist auch Unseregnädigst und ernstliche Willensmciuung hiemit, daß alle und jede Ge:richte bei denen sich elrga hierüber erregenden Streitigkeiten die Gütenickt außer Acht lasten, sondern vielmehr in /«oi/ar'r zmee-
durch alle dienliche Mittel und Wege, auch schickliche Erinnerungenbeide Tbcile in Güte auseinander zn setzen, mithin alle weitläufige,und kostbare RcchtSfertigungcn zu verhüten, äußerst beflissen scyn so!:len, nachdem auch
nmc>. annoch zn Haffen stehet, daß dem Land wegen geschehe:nen Lieferungen, und erlittenen/ch»r«A,rungc;, einige Vergütung an:gedieh», so kalten Wir auch Uns nach Maaßgab einer solcher erfol:gcndcr Vergütung diese Unsere bereits erlassene Verordnung zu min:deren, und zu änderen ausdrücklich bevor.
Befehlen solchemnach linkeren Landesdrost und Rathen in West:hhalen, Drosten, Unterhcrren, Nichteren und Gogreve», wie auch Bür-germeister und Nach in denen Städten und Freiheiten, fort Scheffenund Worstehcren aufm Land hiemit gnädigst, gegenwärtige Unsere Ver:vrdnung ans denen Canzlen, auch sonsten gewöhnlicher Arten undMaaßen /»-/-kicken, und "AiZ-ren, so dann deren gehor-
samste Vollziehung, mit allem Fleiß, Ernst und Eifer ihnen bestensangelegen se»n zu lassen. Geben in Unserer Residenzstadt Bonn den,ylcn November 176z.
Maximilian Friedrich Churfürst,
,Vr, 0 , Freiherr von Gymnich.
( 7 -. 8 .)
2. M 2. Keiffew