271
scheu, sie seyn dann vorher erfolget, sechs Wochen und drei vor demAmtmanne oder Kellner zu Arnsberg ausgeschieden, Schmiede, Laur-iiere *) und Herberger. Zum Zeugniß der Wahrheit hat ein jeglicherron uns seinen Siegel an diesen Brief gesetzet.i-iä» Geben im Jahr unscrs Herrn Tausend vier hundert Acht unddreißig, des Freitags nach S. Pauls conr-er«on» Tags.
Beilage II.
Auszug aus der Chur-Cöllnischcn Herzogthums Westphale» versbesserten Polizeiordnung a»erc» 172z. den ro, Sept.
1 ! l u I u S Zz"iu,iZius.
Ä)on denen schätzbaren Güteren sollen ohne Unterscheidt die coneris».non» und andere gemeine On«ra p«L/,ca getragen, nichts Schatzfceigemacht, die Lacaiera und Schatzungs -K-K/ttea in gutem Stand ge-halten, und jührlichs wohl r-v-aiirt werden.
Sollen in diesem Unserm Herzogthum Westphalen keine schätzbare/so bürgerlich als Baurengüter vermittels >>-em«eacro^,
, noch sonsten einigerlei Weise, sowohl /»er- 7-itamEumals rncsr noch von deren BaurenhöfeN nicht versplissen,
noch auch von deren Bürgeren etwas außer der Bürgerei, oder derStadt Feldmark veräußert werden, es scye dann, daß der Käuferli'ons der Stadt gnugsaMe Sicherung gestelr
let habe, was aber deine zuwider geschehen, solle von dem Inhaber derSohlsiatt, in denen Städten aber von den Bürgeren, gegen Erstattungderen dafür gegebenen Kaufschillingen, sammt erweislichen nutzbarenllte/roramenirs jederzeit tstr«/rirt, und cingelöst werden können.
17-nu».
Sollen die von unterhabenden Güteren die Schatzungen
und übrige reatiQ, sie haben Namen wie wie sie wollen, gleich
andere Bürgere mit tragen, und die tr-c-/>eor-§ in dessen Beitreibungnicht saumhaftig seyn, sonsten sie dafür stehen, und «S aus dem Ihri-gen gut machen sollen.
') Tbüruer«.