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1 (1823) Darstellung der Rechtsverhältnisse der Bauerngüter im Herzogthum Westfalen nach älteren und neueren Gesetzen und Rechten
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242 Buch V. Vermischte Gegenstände.

Freiheit in Streit, und die an jenem Tage aufgcnommcnc Ur-kunde fügt:

Endlich ist derr Stctte gegen die von der Ritterschaft we-gen Eontribution eingewendete otsätutfo/e ihnen Vorbe-halten, und hinwieder, was an Seiten der Ritterschaft fvon ihre» angegebenen und erhaltenen, aber von den Stet- "ten nngestandenen, sondern vielinebr jeizt undcrsprochcncn iDecreten und Freiheiten dagegen protestirt, solches auch "ist denselben reservirt worden."

Auf den, Landtage vom 2 g. Juni r6z>) ward zur Erhe-bung einer Türkensteuer eine Vieh - und Vermögensschatzungim ganzen Lande ausgeschrieben und davon bloß die reisigenPferde als Dienstpscrde befreit.

Auf dem Landtage vom iy. Dcc. iüg8 ward zur Bezah-lung der schwedischen und hessischen SatisfaktionLgcldcr einKopfschatz in, ganzen Lande ausgeschrieben, dabei aber jedemStande seine Freiheiten.Vorbehalten. i

Ueberhaupt aber waren zwischen Ritterschaft und Städ-ten über die Steuerfreiheit Prozesse auSgebrochen. Diese, sowie überhaupt die bisherigen Streitigkeiten wurden nun auf einer >Ausschußversammlung vom g. Scpt. ichzg verglichen. Rit-terschaft und Städte hatte» das Geheimniß gesunde», sich zuverstehen, eS war der Bund der Interesse», welcher unterbeiden abgeschlossen ward. Die Städte gaben die Freiheit derRitterschaft und aller adliehe» unschätzbaren Güter und Sitze-bcsitzer und Bewohner von allem bestehende» und zukünftigenReichs-Land oder anderen freiwilligen Stenern und Schgtzun-gen nach, so daß der Adel nur für Türkensteuern und fürden Fall eines Angriffs des Landes durch einen absonderlichen jFeind haftbar blieb. Dagegen gab die Ritterschaft nach, ldaß die bisherige an sich schon in, Verhältnis; zum Bauern-stand zu geringe Schatzung der Städte herunter gesetztwurde. Beide Theilc wollten sich im Genuß dieser Vortheilcschützen 2). Dieses nicht auf offenem Landtage zu Stande !

2) S, die Urkunde, genannt reesLer» lkorrcorctirrs bei A ö:

st er: Etwas über die Verfassung des Herzogthums Enger» undWestfalen, bejvnders in Hinsicht auf das Stenerwesen. S, 90 ff.