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Kap. I. §. iZ).
waren, und daß die Bauern die Steuern von ihren Güternfür sich und nicht für die Erbherrn bezahlten. —
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Bei dem nächsten Gescker Landtage von 1586 ward eineViebstcuer und Aceisc bewilligt und zwar von adlichcn undanderen Landsaffen ohne Unterschied zu zahlend. Es wardhiebei, wie bei allen Steuerbewilligungen, drr Vorbehaltder Privilegien und Rechte gemacht, und zwar von Ritter-schaft und Städten.
Auf dem im April 1587 zu Rüthen gehaltenen Land-tage brach der izZg. schon durch. Protestation angcdciitcteStreit zwischen Ritterschaft und Städten über der crsierenSteuerfreiheit völlig aus. Der Landtagsabschied vom 22-April 1587 enthält hierüber, nachdem von der dem Kur-fürsten zu seiner dermal im Lande zu haltenden Hofhaltung6000 Rthlr., welche von aufzunehmcn beschlossenen 40,000Rthlr. genommen werden sollten, gtrcdct worden, folgendeStelle:
„Dicwcill aber von Ritterschaft und Stetten hiebei Streitbcigcfallcn und die aus den Stetten es dafür gehalten,daß die Ritterschaft nicht allein zu dieser, sondern auchzu der ganzen Summe der 40,000 hiernächst das Ihremit erlegen sollen, die Ritterschaft aber solches abgeschla-gen, als haben Wir Uns gnädig erklärt und erbottcn,solchen Streit zwischen gcrürtcn Stenden herncchst womüglich zu vergleichen und durch taugliche Mittel aufzu-heben." —
Am 22. Lkt. 1587 erließ nun der Kurfürst in Arnsbergeinen Abschied, nachdem er zuvor unter den ritterschaftli-chcn und städtischen Deputaten vergebens die Güte versucht;«er bestimmte über die beiden Streitfragen, nämlich überGleichheit der Bürger und Bauern unter sich und über Frei-heit der Ritterschaft das Folgende:
„Dieweil sie dann abermals ungleiche Bedenken und Mei-nung Ihrer Churfürstlichen Gnaden fürbracht und IhrerChurf. Gnaden die Deeision unterthänigst heimgestellt, s»
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