2.38 Buch V. Vermischte Gegenstände«
bald in allen Kirchen verkündigt, und in vierzehn, Tageno ck-re«, durch die Bürger und der unNvcrmügene BauernErbherrn (denen es darnach uni Christmeß nechstkünftigdie Vauweren wicdcrzugeben) zu ArnSpergh erlegt werdensoll, die anderen zwei Steueren aber sollen in zweienncchstfotgcndcn Jahren auf Christmeß des 85 und güJahrs erlegt werden."
„Und damit man gleichwohl mittlcrwcil mit demGelde zu Nachtheil des Vaterlandes nicht aufgehaltcn,wollen die Landstande und Erbherrn zwanzigtauscnd Reichs-thaler fürderlich und innerhalb sechs Wochen a ckaeo, ent-weder ein jeder Erbhcrr seinen Bauwern, und eine jedeStadt seinen Burgern vurstrccken, oder auf gebührlichePension heueren und aufnehmcn, und soll aus gedachtenzweien letzten Steuern solche Hauptsumma oder zwanzigtausend Reichsthaler gewißlich bezahlt, und mittlcrweildie Pension auf die Bürger und Haußlcut nach eines Je-den Gepür, wie er in den Steuern «sieben muß, ausge-theilt- und zu Ausnehmung und Ausgiebung aller Gelderein einländischer Commissarius Adrian von Ense und einPfenninkmcistcr Dicderich Lilie verordnet werden, welcheauch gcpürliche Rechnung der Landschaft thun sollen."
Au bemerken ist, daß an dem Tage, wo der Chnrfürstder Ritterschaft die oben erwähnte Rceognitioti wegen Vor-behalt ihrer Privilegien bei jetzt geschehener Steuerbewilli-gung, gab, die Gesandten der Städte hingegen eo/am no-earro et eeLtt-lls protcstirten *), weil sie die Ritterschaftunbedingt verpflichtet hielten.
Wc«n übrigens die Erbherrn den Bauern die Steuerngegen Zinsen vorschießen sollten, so geht daraus doch wohlklar hervor, daß sie so wenig, als die Städte von denGrundstücken ihrer Bürger, wofür selbe ebenfalls verschie-ßen mußten, volle Eigenthümer der bäuerlichen Grundstücke
,) v. Kl ein sorgen Tagebuch von Gebhard TruchseS, oder KircheN-geschicht« Th. Z. S. r7Z,