Kap. I. H. i»4.
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Nachdem wir dieses vorausgeschickt haben, wenden wiruns zu dem, was aus dem Geseker Landtag von 1584 überden vorliegenden Gegenstand verhandelt worden. Es wardieses der erste Landtag, welchen Churfürst Ernst nach Ver-treibung des dem ecotsn'aLtrouL zum Opfer ge-
fallenen Ehursürsten Gebhard Truchscs hielt, und wo esbedeutende Summen zu vcrwilligen gab. ES heißt nun imLandtagsabschied vom 25. Juni 1584:
„Folgends haben Unsere westfalische Landstande den Punkt,wie die Unkosten, so auf dieses LandsReeuperation und Be-satzunggangen, wie dasselbige und die arme durch das Truch-sessche Kriegswesen schier ins äußerste Verderben gesetzteUnterthanen, vur allem Ueberfall zu beschützen und zu ver-sicheren, und welche Besatzung, Kricgsleut, Steuern undandere Anordnung dazu uöthig, in Berathschlagung ge-zogen."
„Und so viel die Steuern und Contributio» betrifft,haben die von der Ritterschaft ihren Privilegien und ur-altem Herkommen widderwertig erachtet, daß sie nebenden Stetten contribuircn sollten, und doch in Ansehungder jetzigen hochbeschwcrlichcn Gelegenheit, Ausmergelungund Erschöpfung Unserer westfälischen Landschaft, ihresVaterlandes, Uns freiwillkührlich, und ohne Schwächungihrer Privilegien und uralten Herkommens, dreitausendRcichsthaler, furdcrlich und innerhalb vicrzehen Tagenzu giebcn, und zu Arenspergh zu erlegen versprochen.Welches Wir von ihnen gnädigst angenohmcn, und ihnendarüber eins Rccognition mitgetheilt, daß es ihnen anihren Privilegien und altem Herkommen, nicht präjudi-rcn soll."
„Und haben sunsten Unsere semprlichc westfelischeLandschaft StenLe, cinmütiglich und einhelliglich, zu demEnde, wie vbstcht, nicht allein die Einforderung besten,so von den vorigen auferlegten Schatzungen rcstiren mag,sunder auch drei Landsteucren, von den Stetten undBauwcrcn, durch die Richter aufnehmcn, und den Schatz-Herrn zu lieberen bewilligt. Davon die erste Steuer als-