Druckschrift 
1 (1823) Darstellung der Rechtsverhältnisse der Bauerngüter im Herzogthum Westfalen nach älteren und neueren Gesetzen und Rechten
Entstehung
Seite
225
Einzelbild herunterladen
 

Käv. VI §. 129.

225

z) Für 1824 besteht die zu zahlende Rente wieder2. auS y/io der vorigjahrigen 10z Thlr. 12 Gr.

also yz Thlr. z Gr. 7 Pf.

b. Aus i/io von 6o ScheffelnRoggen nach dem Martini-preisc pro 1824 berechnenDieser sei i Thlr. 8 Gr. soist i/io . . ^ . 8

Mithin betragt die Rente für 1824 101 Thlr. z Gr. 7 Pf.

Es erhellt von selbst, daß in der veränderlichen Geld-rente die Durchschnitte in dem Maaße sich Haufen, als dasAahlungsjahr von dem Jahre der ersten Feststellung siel-entfernt. Man sieht dieses ein, wenn man berechnet, wasvon der Fundamentalrente in den Renten der folgendenJahre noch enthalten ist, so ist z. B. im ersten Jahre dieFundamentalrente, die substituirte Rente selbst, mithin derThcil, i

im 2ten Jahr

10

im zten Jahre von - 2 -

10 10 IO*

. ^ 0

,m 4tcn Jahre von

IO 10* IO^

o»r

überhaupt im nten Jahr A-

io"r

Die Thcile der Fundamentalrente bilden svlchemnach

eine fallende Reihe, deren Exponent ist. Behandelt

10

man solche nach den Regeln der Progrcssions - und Poten-zenlehre, unter Anwendung der logarithmischen Tafeln, soergibt sich, daß von der Fundamentalrente in der substituir-ten Rente noch vorhanden sind,

nach io Jahren oder «>oa

looooo 5

nach zo Jahrenoder

100000 . 20

iS