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Buch IV. Von bänglichen Leistungen.
die Marktfrüchte, der andere sagt, der Unterschied betragt 1/6,alle aber haben vielleicht nie die Marktsrüchte noch den Markl-ort gesehen; ein anderer glaubt, man werde vielleicht dereinstbei Steucrumlcgungen aus die jetzigen Angaben Rücksicht neh-men, er fängt also an zu klagen, wie die Gegend arm sei,allein der Transport der vom Markte zu holenden Früchte ...koste, ohne zu bedenken, daß eben hiedurch der Schätzungswcrthder Früchte steige; noch ein anderer ist klüger, er versichert,daß der Fruchtüberfluß im Orte weder Preis noch Käufer finde,daß man denselben mit schweren Transportkosten zum Marktebringen müsse, und so kommt es denn, daß, wenn nach jenenAngaben die Preise gestellt werden, benachbarte Gemeinden umdie Halste verschiedene Preise erhalten werden. Darum habenauch die vielen abgehaltencn Commissionen noch zu keinem be-friedigenden Ergebniß geführt, und es heißt, daß eine Erläu-terung und Veränderung des Gesetzes in dieser Hinsicht bevor-stehe. So lange diese aber nicht erfolgt, bleibt für alle solcheGegenden, weiche nicht mit einem wirklichen Marktorte in Ver-bindung sichen, nichts übrig, als die Vorschrift des H. 55.des Gesetzes zu befolgen , welche bestimmt:
„Wenn die Marktpreise des Hauptmarltorrs nicht auszumit-teln sind, oder den Werth einiger abzulösendcn Gegenständenicht bestimmen; sc- haben die Sachverständigen solche nachdem gemeinen Werthc abzuschätzen."
Dieser gemeine- Werth ist aber kein anderer, als der zurZeit der Schätzung bestehende. Hiebei stehen sich die Bauernnun freilich vor der Hand sehr gut, da die Fruchtpreise gering,und schon aus diesem Grunde hatten die Pflichtigen hinreichen-des Interesse, die Festsetzung von Marklorten zu verhinderen,weil diese die Geltung älterer höherer — 14- und lOjährigerDurchschnittspreise im Gefolge haben. — Für das Herzog-thum Westfalen ist freilich der §. 55. nicht promulgirt, alleiner liegt in der Natur der Sache, sobald die tztz. 35. 36. dieSache nicht entscheiden können.
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4) Steht nun durch die verschiedenen bisher erörtertenSchätzungsweisen der Geldwerth von Naturalien, Diensten,