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1 (1823) Darstellung der Rechtsverhältnisse der Bauerngüter im Herzogthum Westfalen nach älteren und neueren Gesetzen und Rechten
Entstehung
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221
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Kap. Vl. §. l-8.

Der tz. 35. hatte bestimmt, daß der Roggen nach denMartini-Marktpreisen geschätzt werden solle. Der §. 36. er-läutert dieses folgendergestalt:

Unter den Martini-Marktpreisen (H. 35.) sollen diejenigenverstanden werden, welche im Durchschnitte der zwei demMartinitage zunächst liegenden Wochen Statt gefunden ha-ben , und zwar sind diese Marktpreise nach den Märkten der-jenigen Orte zu bestimmen, welche hiezu, nebst dem ihnenzugehörigen.Bezirk, von den Regierungen durch die Amts-blätter namentlich angegeben werden."

Der §. 40. dehnt diese Ausmittelungsweise auf alle Frucht-eten überhaupt aus.

Aber die Ausführung unterliegt den größten Schwierig-keiten. Es gibt Gegenden des Landes, die keine Markte ha-ben, die weder Früchte kaufen noch verkaufen. Wieder andere,z. B. die um Meschede gelegenen, haben erst seit einigen Jah-ren einen Markt, aber nicht von 14 Jahren her. Das Gesetzhat sich aber darum aus Preise von Märkten bezogen, weil sieeines Theils bei freier Concurrenz den wahren laufenden Preisdarbietcn und zum anderen durch Marktregister öffentlich beur-kundet sind. Den Verfügungen des Gesetzes ist also nicht gnuggethan, wenn die in einer Stadt, die keinen öffentlichen Markthat, vorhandenen Privataufzeichnungen von um Martini ge-schloffenen Handeln aufgesucht und aus selben ein Martini-Marktpreis ermittelt wird. Indessen wird doch kaum ein an-dres Mittel übrig bleiben, um überhaupt einigermaßen ange-messene Preise zu finden. Will man alles gründen auf Unter-suchungen des Verhältnisses der Güte und des Preises der Orts-früchte zu den Markrftüchten und Preisen, auf Ausmittelungvon Mangel und Ueberfluß, von Zu- oder Abfuhrkosten vomMarkte u. s. w., so verwickelt man sich immer tiefer, da manbei diesen nicht durch statistische Zahlen feststehenden Verhält-nissen zu sehr dem guten Willen und der Einsicht der Bauernvertrauen muß. Man muß mehreren zur Ermittelung jenerVerhältnisse abgehaltenen Commissionen beigcwohnt haben, umdas Willkührliche, was darin liegt, ganz einzusehen. Dereine sagt, unsre Früchte sind gewiss L/9tel schlechter als