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1 (1823) Darstellung der Rechtsverhältnisse der Bauerngüter im Herzogthum Westfalen nach älteren und neueren Gesetzen und Rechten
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Buch III. Von den Colonatgütern.

ist unhaltbar. Nirgend erhellt, daß ein solcher Vertrag ge-schlossen worden. Es müßten sich doch irgendwo Spurenvon Verhandlungen finden, was nicht der Fall ist. Dieneuen Grundsteuern wurden den Bauern sowohl Erb- alsEolonatbauern aufgelegt, weil sic auf den Landtagen un-vcrlreten waren, und die Landtagsherren cs bequemer fan-den, Dritte, als sich selbst mit Steuern zu belege». DieFiration des Mkicrzinses und die Umlegung der Steuernhaben keine Gemeinschaft mit einander, jene findet oftStatt, wo> wie im Calcnbergischcn, Göttingschcn undG'-ubenhagischcn gar keine Grundsteuer cristirtc, und um-gekehrt gibt es Orte, wo die Bauern die Steuern tragen,ohne darum Erbrechtzu haben. Immerhin magcSabcrscyn, daß dem unchrisilichen und hcrkommcnswidrigcn Ver-langen von Gutsherrn, die Abgaben zu erhöhen und dieBauern willkührlich zu vertreiben, begegnet worden durch dieAufmcrksammachung auf die Lastentragung. Dicß war einzur Ucberzeugung beitragendes Argument, aber nicht der histo-rische und gesetzliche Grund.

Daß die Gcwinnbriefc nur eine bestimmte Zeit der Ver-leihung auSsprcchen, laßt durchaus nicht auf Abwesenheitdes Erbrechts schließen. Es ist zwar noch nicht ganz klar,wie eigentlich diese Gcwinnbriefc entstanden, indessen möchtewohl unsre Meinung seyn, daß selbe bei gesprengten allgemeinenHofsverbandcn, wo sonst die Hvfcrlingc jährlich an einembestimmten Tage sich versammelten und ihre Sprache hiel-ten und Weisthum gaben, ") an die Stelle jener Vcrsamm-ungcn traten und auf diese Weise den Zweck der urkundlichenFesthaltung des bestehenden Verhältnisses zu erreichen such-ten, der sonst auf jene Weise erreicht ward. Die in den

,z) Vcrgl. überhaupt Heyl votum, die Befreiungen von der Grund-steuer betreffend. §. IS.

»q) S- überhaupt über den früheren Hofs-Verband Kindlingers Ge-schichte der Herrschaft Vvlmestcin, und seine Munsterschen Beitragezur Le»tscl>en Geschichte,, so wie auch seine Geschichte d r deutsche,,Hörigkeit-