100 Buch m. Von den Colonatgütern.
lungen des Liberalismus bethörcn lassen, erworbene Rechteaufzugcben und vollends das römische Recht hat, indem manseine Grundsätze über die oone/uarea anwandte,
tausendmal mehr Bauern ihr Erbrecht genommen als eS etwadurch mißverständliche Anwendung der L. u». 6. oo/on.
persönliche Freiheit gegeben. Hatte man ja doch auchim römischen Rechte wie im Derartus o. den —
Auch dem Christenthum kann man die zur Rettung je-ner Hypothese nothwendige Veränderung nicht als Wirkungunterlegen. Bestand ja doch die Leibeigenschaft in Westfalengrade in den geistlichen Ländern! Bestand nicht selbst nachder Theorie unsrer Gegner mehrere Jahrhunderte nach Ein-führung des ChristenthumS noch der fragliche Zustand derBauern? Was aber das Christenthum nicht in der erstenBegeisterung zerstören konnte, vermochte cs nachher gewißum so weniger, als die Gutsherrn sich von dem erstenSchrecken erholt hatten. Damit wir aber nicht ungerechterscheinen gegen eine Religion, deren milder Geist ws'klichda, wo persönliche Knechtschaft bestand, diese allmählig ge-schmelzt hat, sey hier überhaupt bemerkt, daß die Einfüh-rung des ChristenthumS in Deutschland eine Unfr-cheit nichtzerstören konnte, die, wie bald zu sehen, nicht vorhandenwar.
Großes Gewicht legt Böhmer, mit ihm Runde, ") aufdie Kreuzzüge, welche durch die ihnen gefolgte Entvölke-rung die Gutsherrn gezwungen haben sollen, den Eolonistenbessere Bedingungen zu gewähren. Allein in Deutschland,besonders in Alt-Sachsen, haben die Krcuzzüge äußerst wenigauf die Masse des Volks eingewirkt, und cs ist geradezuunmöglich, daß eine so durchgreifende Veränderung der öffent-lichen Verhältnisse ihr Werk sey. Man verwechselt hier Frank-reich mit Deutschland.
ES kann Nicht bedürfen, kleinere Gründe, die nicht Be-stand gewesen, eine so allgemeine Katastrophe zu bewirken,hier ausdrücklich zu widerlegen, als da sind: Nachsicht und
»r) § -M- Dan, daselbst.