Kap. H. tz. l6. 17.
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— auf ihnen gefällige Zeit sich Vorbehalten, ist der Vateroder Mutter — von welcher das Gut herkommt — zwarnoch der wesentliche Eigenthümer, und kann die Güter annochnach ihren Nöthen beschweren, nicht aber ein ander ihrer'Kinder annebst in solche einbestatten und an dasselb den Ue-bertrag thuen; die junge cinbestattete Eheleute hingegen sindin diesem Fall auch nicht befugt, auf die Güter Schulden zukreircn, weder ist das einbestattete leibliche Kind berechtigt,darüber zu dispom'rcn, noch sein Einbcstattungs-Recht ohneWillen der Eltern auf andere zu transferiren oder zu vcr-, machen; und wenn dieses einbestattete Kind ohne Hinterlas-sung von Lcibcscrbcn vor seinem annoch lebenden Gutscigenthü-mer, Vater oder Mutter, abstirbt, bleiben diese bemächtiget,ein ander Kind bei sich zu bestatten — als diesem gemäß e/r/lle/eoaneko immer nachgeachtet worden ist."
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Aber was wird den übrigen Kindern, die von der Folgein das untheilbare Gut durch das eine Kind ausgeschlvfsen wor-den ? — Das Gut steht nicht im Miteigenthum der Kinder, esist nicht auf alle zusammen vererbt, cs kann also, da das Gutnicht in der Idee getheilt ist, solcher Thcil auch nicht in Geldeausgedrückt werden. Für eine Mitbcrechtigung am Gute istdaher ursprünglich den Kindern keine Abfindung gegeben wor-den.— Inden ältesten Zeiten mochten die nachgcborncn Söhne sichmeist zu den Gefolgen, welche in den Zeilen der Völkerwanderung dieWelt überschwemmten, eine Hcimath verlassend, die ihnen keineWohnsitze geben konnte, begeben, so wie die nachgebornen Töch-ter, sofern ihnen nicht das Glück, eines Hofgesessenen Bauernehelich Gemahl zu werden, zu Theil ward, jene Männer vomGefolge heiratheten. Auch mochten viele auf den Höfen als.Beilieger zurückbleiben. — Indessen hörten die Völkerwande-rungen auf, ein Colonie - System ward nicht gegründet, dieBevölkerung entbehrte also dieses Abflusses. Es entstandenStädte, die Verhältnisse des Lebens wurden mannichfaltigcr,.und dem Landreichthum stellte sich allmahlig ein Geldrcichthum«n die Seite. Immer weniger war es also zu vermeiden, daß
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