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I. Man sieht leicht , dass durch diese Methode die Epaktealle 3 oo Jahre nahe uin einen Tag zu spat fällt. Da ferner imJahre i 582 zehn Tage weggenommen wurden, so wurde dieGregorianische Epakte um 10 kleiner, als die Julianische,und dieser Unterschied dauerte bis 1700. In diesem Jahre , wel-ches nach dem Gregorianischen Kalender ein gemeines Jahr ist,während es in dem Julianischen ein Schaltjahr blieb , wurde je-,ner Unterschied um 1 Tag vermehrt, und die GregorianischeEpakte ist von 1700 bis sSoo um 11 Tage kleiner. Im Jahre1Ö00 trat derselbe Fall ein , und jene Differenz hätte für das ig.Jahrhundert in 12 übergehen sollen ; da aber nun seit der Gre-gorianischen Verbesserung beynahe 5 oo Jahre verflossen waren,folglich die Correction der Julianischen Epakte nach dem vor-hergehenden beynahe einen Tag betrug, so behielt man im 19.Jahrhundert die Differenz 11 bey. Dieser Unterschied wird von1900 bis 22oo gleich 12 seyn.
Man findet daher in dem gegenwärtigen ip. Jahrhundert dieGregorianische Epakte, wenn man von der Julianischen Epakte11 subtrahirt, und zuerst, wenn es nöthig ist, die JulianischeEpakte um 00 vermehrt. So ist für 1820 die GregorianischeEpakte i 5 .
II. Die Indiction endlich , welche man auch in den Ka-lendern anzugeben pflegt, ist eine Periode von 1.) Jahren (diedreyJahre vor Chr. Geburt anfangt, und), die zu Kaiser ConstantinsZeiten bey öffentlichen Verhandlungen eingeführt wurde. Umdaher für ein gegebenes Jahr Christi die Indiction zu linden, ad-dirt man 3 zu der Jahrszahl, und dividirt die Summe durch i 5 ,der Rest ist die Indiction , oder Römerzinszahl in beyden Ka-lendern. So ist 11 die Indiction für if) 23 .
§. 10.
Nach dem Beschlüsse der nicäischen Rirclicnversammlung imvierten Jahrhundert „soll Ostern an dein Sonntage gefeyert wer-„den , der zunächst auf den Vollmond nach der Frühlingsnacht-„gleiche folgt, und wenn dieser Vollmond selbst ein Sonntag ist,„so soll Ostern auf den nächstfolgenden Sonntag verlegt werden."Die kirchliche Friihlingsnachtgleiche aber soll immer auf den 2 *.März fallen, für den Vollmond aber wird immer der 14 Tag vomNeumonde gerechnet, der Tag des Neumondes selbst für den er-sten gezählt.
Auf diese Vorschriften gründet sich folgende Berechnung desOstersonntages in beyden Kalendern, die Gauss Mon. Corr. 1800August gegeben, und von der Delambre, Corr. des Leins 1817p. 007 einen Beweis mitgetheilt hat.