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perit (Goldaft, Politica imperialia. Frankf. 1614. fol. 754 ff.) eine Reiheder intereflanteften Berürungspunkte mit unfrer- Frage. Ein „König derFranken“ berichtet er nach dem ihm vorliegenden, mannigfach ab-weichenden Methodiustexte (f. u.) wird zuletzt Krone und Scepter imMorgenlande niederlegen (f. u.) und damit das Signal zum Auftreten desAntichrifts geben (S. 772). Aber dabei bemerkt E. felbft, dafs die An-fichten über die Perfon diefes letzten Herrfchers nicht fo gleichftimmigfeien, wie die über das Ende des Reiches felbft, und fo vermittelt ficheher der fonft unlösbare Widerfpruch, dafs er grade Deutfchland letztlich(777) als Sieger gegen Frankreich und gegen alle Coalitionen, die dasImperium zu ftürzen fuchen, hervorgehen läfst. Bei ihm findet fich dasStichwort „tune ultima Gallorum laus“. Bei ihm auch die in meinemStuttgarter Vortrag erwänte, merkwürdige Weiffagung, dafs Rom imJ. 1526 oder 27 erobert und geplündert werden folle (f. 775). Aenlichdirect erfüllte Weiffagungen finden fich bei Joachim v. Floris. — Amausfürlichften aber handelt Engelbert Eingangs von Anfang und Endedes Römifchen Reiches nach Seite feiner göttlichen Miffion. Als Chriftusgeboren wurde, ftand das imp. R. auf feiner Höhe (f. 770). Das Ende iftdie „discessio“. So lange noch in rebus spiritualibus der Papft und intemporalibus der Kaifer herrfcht, droht keine Gefahr vom Antichriften.Aber damit, dafs der Kaifer dem Papft feinen Schutz entzieht, beginntdie Kataftrofe. Der kaiferliche Uebermut findet dann in der discessioimperii feine Strafe, und das Ende ift der Abfall auch der Gläubigen.Man fieht, wie auch bei ihm die Abdication, welche nur daneben aufGrund der Methodiusweiflagung referiert wird, ohne jede innere Aus-gleichung mit dem fteht, was ihm die „discessio“ ift. Diefe aber wirdausdrücklich als triplex definiert (f. 770): „primo regnorum a Romano im-perio, secundo ecclesiarum ab obedientia sedis apostol., tertio vero dis-cessio 'fidelium a fide“ — und dies mit Berufung auf die exegetifcheGlofle (Anm. 59). Noch im 15. Jahrh. — vgl. die unten (Anm. 70.) näherzu befprechende Schrift: Tractatus quidam de Tureis. Nürnberg 1481. —heifst die Lehre de triplici discessione die ,jglossa ordinaria“. Nur dafshier der ftreng päpftl. Dominikaner den Abfall von der sedes apostolica —felbft durch den de fide bedingt — dem Abfalle vom Römifchen Reichevorordnet. Das letztre ift ihm die bestia — ihr Sitz Conftantinopel.Vgl. fol. 17 mit fol. 6. Das Merkwürdigere aber ift die dortige Er-klärung der discessio —: fie fei die disciplina, mit der die Ismaeliten alleVölker der Welt züchtigten, fol. 4. — Dafs man in der exegetifchenTradition bis auf Ambrofius zurückgreift, mit der Deutung auf die dis-cessio a fide f. Anm. 63. Auch Raban. Maurus hat fchon die Deutung: