— 9 —
byzantinifche Tradition war, fo unbeirrt die Vollendung allerrömifchen Kaiferehren in der Vertretung durch die deutfcheNation findet, und damit den letztlich bis auf ’Tertullianzurückweifenden kirchlichen Traditionen eine ganz neue,fchlechthin durch die Gröfse der Zeitgefchichte bedingteWendung gibt.
Ehe die Zufammenhänge mit der kirchlichen Traditionund die fpeciell byzantinifchen Vorausfetzungen nachgewiefenwerden können, ift das Verhältnis der unfer Drama beherr-fchenden Zeitanfchauung zu den abweichenden zeitgenöffifchenStimmen im Abendlande felblt zu würdigen.
II.
Das deutsche Kaisertum und seine Wertung im12, und 13. Jahrhundert,
Weltberuf und Weltdauer des Römifchen Kaifertums alsfolchen ift ein unerfchütterlicher Glaubensartikel des Mittel-alters. Eine Reichsgefchichte ohne alle Anknüpfung an dasRömifche Kaifertum, wie fie der erfle grofse Sächfifche Ge.fchichtfchreiber Widukind vertritt, ift im Mittelalter einefchlechthinnige Ausname n ) und darf fchon als ein Zug deroben berürten Sondertümlichkeit Sächfifcher Gefchicht-fchreibung gelten. „ Sachfen herrfchen über die Frankenund feit Otto I. über die ganze Chriftenheit “: — foweitmacht fich die alterbliche Vorftellung auch bei ihm geltend;aber um die Römifchen Rechtstitel kümmert er fich dabeifo wenig, dafs Otto’s Kaiferkrönung gär nicht erwänt wird.Die herrfchende Tradition verfärt grade umgekehrt. DaHeinrich I. die Kaiferkrone nie gefucht, wie er fchon nachder Königswal die Weihe und Salbung von Prielterhand