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Vom römischen Kaisertum deutscher Nation : ein mittelalterliches Drama ; nebst Untersuchungen über die byzantinischen Quellen der deutschen Kaisersage
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fowie fpaterer Mittelglieder wie Sulpicius Severus (diall. i, 14) zudiefer erften ausfürlicheren eschatol. Theorie lindet man bei Ebert amerftern Ort alles Nötige beifammen.

63) (S. 37.) Haymo Bifchof v. Halberftadt j* 853 (vgl. Wattenb.a. a. O. I, 253) darf als der ältefte bedeutendere Exeget Deutfchlandsgelten, felbft wenn ihm u. A. auch der Commentar zu den Paulin. Briefenabzufprechen und feinerfeits dem Remigius v. Auxerre zuzufchreibenwäre (Hist. litt, de la France 6, 102 ff.); wogegen fich fehr gewichtigeInftanzen anfüren laffen. Für die Frage um die Priorität vor Adfo iftes letztlich gleichgültig, da auch Rem. v. Aux. dem 9. Jahrh. angehört.Daffelbe gilt von Pafcliafius Radbertus, der um 865 geftorben. Seitensdes letztem war fchon Anm. 47 die ihm eigentümliche Herleitung desAntichriften von den Sarracenen zu erwänen. Im Uebrigen tritt nur mitNachdruck die Lehre vom endlichen Weltfieg des Evangeliums bei ihmhervor (a. a. O. S. 637. 642). Viel reicheres Material bietet Haymo.Zu 2. Theff. 2 zwar geht die Auslegung nicht über die altkirchlicheTradition hinaus:ut discedant omnia regna a regno et imperio Roma-norum (Mign£ 116, 779 f.); aber fchon die Einmifchung heidnifcherGottheiten in die Wirkfamkeit des Antichriften, die fich daran fchliefst,ift namentlich auch für mittelalterliche Dichtungen vorbildlich. Wasaber dann über Herkunft und Werke des Antichrifts, über fein Tronenund fein Ende auf dem Oelberg, über die Erfcheinung Henochs undElias folgt, darf als directe Vorlage für Adfos Schilderungen gelten.Um fo bedeutfamer ift es, dafs auch hier jede Andeutung einer Nieder- ^legung des kaiferlichen Regimentes bei fo verwandter Umgebung fehlt.Auch der Commentar zur Apokalypfe, deffen Autorfchaft fpeciell frag-lich ift, enthält trotz überwiegender Neigung zu fpiritualiftifcher Aus-legung mancherlei Anklänge (vgl. bef. a. a. O. 1073. 1147)- UnterAnderem wird die Sage von den durch Alexander eingefchloffenen VölkernGog und Magog fchon erwänt (1187); aber als unrichtig verworfen(f. u.). Unter den Quellen für das 12. Jahrhundert felbft wäre obenannoch Lanfranc (f 1089) zu nennen, wenn die unter feinem Namen vor-handene Paraphrafe mit Commentar zu den Paulin. Briefen ihm ficherzugehörten. Was dort (Bibi. max. XVIII, 731 f.) zu 2. Theff. 2 fichfindet, weift wenigftens kaum auf fpätere Zeit hin. Zwar hat er fchondie discessio a fide (f. u.), aber nur in erften Andeutungenprimitiaediscessionis, ut quidam de Christi discipulos simulent. Nichts gehtüber die fchon von Ambrofius hergeleiteten Traditionen (discedere apietate) hinaus, und Refultat bleibt die altkirchliche Faffung: imperatorRomanus teneat donec de medio fiet. Auch hier ohne jede Andeutung