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Unfrerfeits die Entwicklung der Sage feit dem 13. Jahr-hundert weiter zu verfolgen, liegt aufser unfrem Zweck.Auch allem weiteren Eingehen auf die beiden Sibyllen-recenfionen müffen wir hier entfagen. Die Regentenkatalogedort und bei Methodius zeigen gar keine Berürungspunkte;aber wol wird nach dem Obigen die Stelle der Ufinger’fchenSibylle mit andren Augen angefehen werden, in der kurzvor dem letzten Schluffe lauter morgenländifche Mächte auf-treten und es von dem Kaifer ausdrücklich heifst: „tunedebet rex procedere de Bizantio, Romanorum et Grae-corum“ — bei Methodius heifst es in folchem Falle nur Grae-corum sive Romanorum — „habens scriptum in fronte, utvindicet regnum Christianorum, qui subjiciet filios Hismahelet vincet eos et eruet regnum Christianorum de jugo pessimoSarracenorum.“ Vgl. oben die Anfürungen bei Benzo. —Bei Methodius entfpricht dem der obige Siegesbericht, woraufdann die wörtlich übereinftimmende Stelle über die Nieder-legung der Krone auf dem Kreuze folgt.
Die andre Sibylle endlich dient nach einer andren Seitezur Klärung des Verfländniffes. Nach Methodius könnte esfcheinen, als folge nicht der Antichrift auf die Abdicationdes Kaifertums, fondern diefe auf jenen, und daraus werdenandre Traditionen über einen trüben Ausgang wie bei Engel-bert zu erklären fein. Aber die Sache liegt vielmehr fo,dafs Methodius nur Geburt und Herkunft des Antichriflenvorher fchildert. Sein öffentliches Auftreten dagegen fällterd hinter den Act auf Golgatha. Deshalb fetzt die Beda’fcheSibylle in der früher mitgeteilten Stelle mit ganz richtigemVerfländnis des Methodius ein „manifeste“ hinzu. Allerdingshat man es fich fo zu denken, dafs die Kunde von demHeranwachfen des Antichrifi.es dem Kaifer als höheres Zeichennach Schriftweiffagung dafür gilt, dafs die Stunde des Reichs-endes nun gekommen fei. Ganz änlicli wie die Bewohnerder Unterwelt in der apokryphifchen Erzählung darauf ver-