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find bei dem allgemeinen Nachweis der Verbreitung derMethodius’fchen Schrift im Abendlande beizubringen (f. u.).
Alle diefe Zeugen, erft dem 12. und fpäteren Jahr-hunderten angehörig, können Döllinger eher zur Stützedienen, ftatt dafs fie den Gegenbeweis verftärkten. Aberdie Ufinger’fche Sibylle wurde fchon bei dem früheren Standeder Unterfuchung infofern unbequem, als das dort ange-nommene Entftehungsjahr 11 1 1 felbfl. fchon einen viel früherenTermin im 12. Jahrhundert anfetzt, als die bisher angefürtenZeugen vertreten. Nach der Befchreibung derHandfchrift felbflaber bei Ufinger mufs fchon deren Entltehung im II. Jahr-hundert als viel wahrfcheinlicher gelten. Nimmt man aber damitzufammen, dafs der Bericht von jener Endfcene bei Gottfridv. Viterbo, dem viel fpäteren Zeugen, refp. in der fogen. Beda-fchen Sibylle, grade die verblafsteren und dieFaffung in der an-geblich früher entftandenen Sibylle des Berner Manufcriptes diewörtlich entfprechenden Züge des Methodius’fchen Originalesträgt, fo erleiden dadurch fchon der obige kritifche Beweisund die chronologifchen Beftimmungen eine nicht unmerk-liche Erfchütterung. Wenn dann aber erft dazu kommt, dafsAdfo im io. Jahrhundert fchon entfcheidend wichtige Stellender Sibylle kennt, die wefentlich erft durch Gottfrid v. Viterbofabriciert fein foll, fo find alle circuli der bisherigen Be-rechnung zerftört. Dann bedarf es nur noch des Nachweifes,dafs die Beda’fche Sibylle auch in anderen Stellen fleh felbftganz unzweifelhaft abhängig von der Methodiusweiffagungzeigt, um bis ins IO. oder 9. Jahrhundert hinauf die Ab-hängigkeit der Abendländifchen Kaiferfage von der Byzan-tinifchen refp. Methodius-Sage erwiefen zu achten. Bei derhiftorifchen Bedeutung aber, die für das Mittelalter die Kaifer-fage unzweifelhaft bewärt, darf diefer Nachweis für einewefentliche Richtigftellung traditioneller Annamen, die biszur Gegenwart ausfchliefslich geherrfcht haben, gelten.
Der Methodiusweiffagung für fich mufs fich dann zunächft