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Vom römischen Kaisertum deutscher Nation : ein mittelalterliches Drama ; nebst Untersuchungen über die byzantinischen Quellen der deutschen Kaisersage
Entstehung
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Schrift herübergenommen wurde. Eine Conjectur, die umfo mehr Wahrfcheinlichkeit hat, als die häufige Verwechs-lung des Adfofchen libellus grade mit der Schrift des Alb-winus überhaupt wol Urfache dazu geworden ift, dafs mandes Adfo Buch dem Alcuinus zufchrieb öti ).

Jedenfalls fleht aber das Andere feil, dafs Adfo bereitsan einer fogen. Sibylle eine Vorlage hatte, und welche ermeint, darüber läfst die Stelle, die er aushebt, keinen Zweifel.Von alther findet fich diefelbe unter den Schriften Bedas,fo ficher dieferEhrwürdige nichts mit einem folchenMachwerk zu tun gehabt hat. Seit der Kieler HiftorikerUfinger aus einer Berner Handfchrift, die dem II. oderfpäteftens dem Anfänge des 12. Jahrhunderts angehört, einefogen. Sibylle mitgeteilt hat, die zum gröfsten Teile wörtlichUebereinftimmendes mit jener enthält, hat eine kritifcheUnterfuchung über diefen Gegenftand erft begonnen, undPertz hat das letztere Document fogar wert geachtet, esunter die Monumenta Germaniae aufzunemen ,i1 ). Dafs dieSibylle Ufingers am Anfang unvolllländig ift, beweifen dieerften Worte:Tune surget, die in der Bedafchen Sibylle,wie wir die andre nennen wollen, fich im Verlauf des Textesfinden und dort einen neuen Abfchnitt bilden. Dennoch warUfinger überzeugt, dafs die letztere eine fpätere Ueber-arbeitung und Ausfürung fei, wie in der Tat ein Abfchnittin derfelben vorliegt, der kaum eine andere Deutung als aufFriedrich I. und Heinrich VI. zuläfst; wärend die hiftorifchenZüge, die in dem Berner Manufcript als Anhalt für den Zeit-punkt dienen können, bis wohin das vaticinium ex postreicht, etwa bis auf Heinrich IV., höchftens Heinrich V.erkennbar bleiben; obgleich vor des erfteren Gefchichtsbildefchon viel Verwirrung herrfcht und der Anfangsbuchftabe(A Enricus) genau genommen nicht mehr pafst. Ufingerglaubte das Jahr 111 1 als Abfaffungszeit der Sibylle desBerner Manufcriptes behaupten zu dürfen; dagegen nimmt