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von Babylon. Die Kirche dagegen vertritt nicht der Papft,fondern fie erfcheint und handelt felbftändig, von einerweiblichen Figur, mit Krone und Harnifch bekleidet, ver-treten und von den zwei fymbolifchen Figuren der Gerech-tigkeit mit der Wage und der Barmherzigkeit mit dem Oel-kruge begleitet. So bleibt für den pater apost. allerdingsnur eine Statiflenrolle im Gefolge des Kaifers, und nichteinmal, wie Hafe fcherzt, die eines fitzenden; da nur fürdie Regenten und Sprecher Sitze aufgezält werden. Aberzur vollen Zeitausprägung des Römifchen Kaifertums infeiner fchirmherrlichen Stellung für die Chriftenheit gehörtees in der Tat, dafs fich auch der Bifchof von Rom in feinemGefolge befand.
Die Form ift bei alle dem mehr den byzantinifchenHofverhältriiffen angepafst, und in der Tat find es letzteVorausfetzungen aus jener ganz andren Welt, die wir fchonals Vorlage für Adfo felbft wirkfam finden werden. Zudiefer für die mittelalterliche Kaiferfage und für die letzteGenefis unfres Dramas gleich wichtigen Unterfuchung habenwir uns demnächft zu wenden. Und in derfelben Liniefchon liegt es ja, wenn zu allfeitiger Begründung der herr-fchenden Vorftellungen vom Römifchen Kaifertum auch derRückblick auf den Uebergang deffelben von Byzanz insAbendland nicht umgangen werden kann. Die Idee eineschrifllich-römifchen Kaifertums ift ja als folche fchon byzan-tinifchen Urfprunges — an fich eine Tatfache gröfster Trag-weite, wie unten auszufüren. Dort lag fornit der ältereSitz chriftlicher Schirmherrfchaft; dort vor Allem gewanner zuerft die folgenreichen Beziehungen zu den Sarracenen.Im Uebergange zum 6. Jahrhundert konnte ein Bifchof vonLaufanne noch den Troft der Zeit darin finden, dafs dieSiege des byzantinifchen Reiches die chriftliche Welt-monarchie garantierten 46 ). Bald nam die Sache eine fehrandre Geftalt an. Der glückliche Befieger der Perfer, He-