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abgelehnt hatte: fo durften die päpftlichen Kaiferverzeichniffeum fo mehr die fchon feit Arnulf begonnene Praxis fort-fetzen, die Lücke mit lombardifchen Herrfchern auszufüllen,und nachmals Heinrich II. als Heinrich I. zälen. Folge-recht redete man, nachdem Otto dann die Kaiferkrone liehgeholt, von einer Rückkehr des Kaifertums von den Longo-barden, und eben diefer Begriff der Rückkehr wirkte ver-hängnisvoll für die Erfaffung des Neuen im fpecififch deut-le hen Kaifertum. Obenan hier fetzen die unklaren Vor-Rellungen bei Otto v. Freifing ein, obgleich fchon PapftLeo Otto I. ausdrücklich als den erften deutlelien Kaiferbezeichnet hatte.
Die erlten abendländifchen Erben des chriftlich Römi-fchen Kaifertums waren eben die Franken gewefen, und dafsdiefe vielmehr unter den Gemeinbegriff der Germanen fielen,blieb, trotz der alten traditionsmäfsig forterbenden Vorliebefür die mythifche Abdämmung der letzteren von den Pria-miden, ohne allen Einflufs auf die Faffung des Kaifertumsfelbft. Unendlich einfach läge die ganze Frage, wenn man'in Carl d. Gr. von Anfang an, wie es nachmals Lupoid v.Bebenburg wirklich tut 10 ), den Germanen betont hätte, andeffen kraftvollere öftliche Stammesverwandten das Kaifertumund -Reich fleh fortgeerbt, nachdem die Carolinge in än-liche Schwache verfunken • waren, wie einft die erftberech-tigten Byzantinifchen Inhaber des Kaiferanfpruches. Unterdefshatte fich ja mit der politifchen die Sprachgrenze zwifchendem romanifierten Frankenreich und dem germanifch ge-bliebenen deutfehen Reiche feflgeflellt. Aber ftatt diefer fonahgelegten Anficht der Dinge, herrfchte nicht nur im An-fpruch diefer romanifchen Franken felbft, fondern eben beifo tonangebenden deutfehen Hiftorikern wie Otto v. Freifingdie Vorftellung vom Fortbeftande des Fränkifchen Reichesfort, das nach Seite des Kaifertums nun eben nur durch dieHerrfcher oftfränkifchen Teiles vertreten werde. Gottfrid