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2. Die christliche Zeit 2 (1856) Viertehalb Jahrhunderte
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und der von den Vorthcilcn des Handels bestimmten Staatskunst. 815

Oestrcich und Spanien förmlich, das eine auf die spanische Mo-narchie, das andere auf die von derselben getrennten Nebenländerverzichteten.

32. Es war aber das Spiel von Bündnissen und Kriegsandrohun-gen noch nicht vorüber. Der Vorthcil beherrschte so ausschließlich dieStaatskunst der Zeit, daß sich sehr schnell die Stellung der Parteienänderte. Der eben geschlossene Friede ließ im Einzelnen noch Mancheszu ordnen übrig. Auch griff man in den Beschwerden, die man hatte,bis in die Zeit der Friedensschlüsse von Utrecht und Nastadt zurück.Behufs der Ausgleichung der Ansprüche sollte eine Versammlung vonBevollmächtigten, ein Congrcß, in Cambray zusammentreten. Dies ge-schah, da die Vorbereitungen lange dauerten, erst im Jahre 1724. Eskam aber zu keinem Ergebnisse, da sich viel Mißtrauen und Gereiztheitzeigte. Oestreich und Spa nicn hatten sich über herrische Sprache Frank-reichs und Englands zu beschweren, und Spanien fühlte sich von Frank-reich durch Geldforderungen, von England durch Verweigerung derHerausgabe von Gibraltar beleidigt. Auch hatte das königliche Hausvon Spanien durch den französischen Hof die Kränkung erfahren, daßman die spanische Verlobte Ludwigs XV. zurückgesaudt, um dem Königebald eine Gemahlin in der Tochter des in Weißenburg lebenden Sta-nislaus Leszinskp zu geben. So kam es zu einer Annäherung derjüngst noch mit einander -verfeindeten Mächte Oestreich und Spanien,während der Congrcß sich auflöste. Die Unterhandlungen, welche dieKönigin Elisabeth in Wien hatte führen lassen, eröffueten für SpanienAussicht auf Vermählung des Thronerben mit des Kaisers TochterMaria Theresia und Unterstützung bei der Eroberung Gibraltars undMinorca's. Dafür gewährte Spanien seinerseits einer Handelsgesell-schaft, die der Kaiser in Ostende gegründet hatte, und der die Seemächtealle möglichen Hindernisse in den Weg legten, ausgedehnte Begünstigun-gen in seinen Ländern. WaS aber der Kaiser am höchsten anschlug,war die Gewährleistung eines Gesetzes, der pragmatischen Sanction, durchwelche er, da er keine Söhne hatte, seine Tochter Maria Theresia zurBeherrscherin der österreichischen Monarchie bestimmte. Da sein Bruderund Vorgänger auch Töchter gehabt, hatte er dieselben, als sie sich, dieeine an den Sohn des Königs August II., die andere an den Sohndes Kurfürsten Maximilian Emanucl, vermählten, auf das ihnen zu-stehcude Erbfolgerecht förmlich Verzicht leisten lassen. Nach und nachhatte er dann in den verschiedenen Ländern Oestreichs seinem GesetzeAnerkennung verschafft. Sein ferneres Bestreben war es, für dasselbeauch auswärts Bürgschaften zu erhalten, die nach seinem Tode seineTochter gegen Angriffe sicherten. Die Vorstellung des fürsorgendenEugen, daß ein durch besser geregelten Staatshaushalt gefüllter Schatz