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2. Die christliche Zeit 2 (1856) Viertehalb Jahrhunderte
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752 Die Zeit des französischen Übergewichtes ?

lamente zu seiner Verteidigung gewonnenen Truppen zu den anderen ^

übergingen. Jetzt beschloß der in Schottland stehende Monk, sich mit !

seinem Heere zur Herstellung der Ordnung nach London zu begeben. ?

Auf die Nachricht von seinem Anrücken hatten die Bürger von London ^

das Parlament wieder eingesetzt. Als Monk erschien, stellte er sich An-fangs unter den Befehl des Parlaments, schloß sich aber bald der lautwerdenden Forderung nach einem vollzähligen Parlamente an und be-wirkte die Herstellung eines solchen durch Einberufung der ehemals aus- .gestoßenen Presbyterianer, nach deren Eintritt die Mitglieder des Rumpf- !Parlamentes, weil sie jetzt eine ihnen feindliche Gesinnung ini Ueber-gewichte sahen, ausschieden. Jene Presbyterianer, die schon ehemalsdem unglücklichen Könige die Hand zu reichen bereit gewesen waren,konnten fetzt, wo das inzwischen Vorgefallcne die Freude an der erwor-benen Freiheit verscheucht hatte, noch leichter als Werkzeug für Her- ?stellnng des Königthums dienen, wie sie in Monks Absichten gelegen >haben mag. Von dem nunmehrigen Parlamente erhielt Monk das Heer- !führcramt in allen drei Reichen, und verfügte, um mit einer wirklichenVertretung der fetzt im Lande vorherrschenden Gesinnung das Mittelzur Rückkehr in geordnete Verhältnisse zu gewinnen, Wahlen für einneues Parlament. Diese fielen in einem dem Königthume günstigenSinne aus, da der Sturz des Rumpfparlamentes und der von den Be-fehlshabern des Heeres gebildeten Despotie den Mnth der Königlichen ge-hoben hatte und ihnen die Ermüdung, welche die langen Wirren hintcrlafseu !mußten, eine Menge von Genossen zuführte. Als die neuen Abgcord- fneten im Jahre 1660 zusammengetreten waren, konnten Boten König fKarls II., der in Breda durch Monk von Allem in Kenntniß gesetzt s

worden war, vor dem Parlamente erscheinen, und Allen, die in be- ?

stimmter Frist sich seiner Herrschaft unterwerfen würden, Verzeihungnebst ungeschmälertem Genüsse von Gütern und Rechten ankündigen. DieStimmung war so zu Gunsten des Königs, daß selbst der Vorschlag,man solle zur Verhütung von neuen Zwisten zwischen Krone und Volksich von dem neuen Könige gewisse Bürgschaften geben lassen, nicht be-achtet wurde.

Die Zeit des französischen Ucberqewichtes nnd der von denVortheilen des Handels bestimmten Staatskunst.

1. Mit der Selbstregicrung Ludwigs XIV. beginnt für Frankreichdie Zeit völliger Allgewalt des Königs, da alle Kräfte des Staates dem