und der von den Vorthcilen des Handels bestimmten Staatsknnst. 757
i Person und dem Staate nicht unterscheiden, da der Begriff eines demStaate zu leistenden Dienstes auch einem Widerstande gegen den König,sofern man sich dessen Willen mit dem Wohle des Staates im Wider-spruch denken konnte, eine Entschuldigung geliehen hätte.
3. Das Bestreben, in keinem Kreise ein selbstständiges Leben, daseine besondere Behandlung verlangte oder sich den königlichen Gebotenentzöge, zu dulden, wirkte auch auf die kirchlichen Verhältnisse ein. Sotraf Ludwigs Bestreben mit den Bemühungen, welche die Kirche aufBekehrung der Hugenotten wendete, in ganz äußerlicher Weise und in! einem der Kirche fremden Sinne zusammen. Da ihm aber der von der! Kirche eingeschlagene Weg, durch Ueberzeugung die Hugenotten zurück-zuführen, für seine Zwecke nicht hinlänglichen Erfolg versprach, brachte! er stufenweise das Mittel der Nechtseutziehung in Anwendung und gingzuletzt zur Gewalt über, indem er unter Mißbilligung des Papstes Jn-nocenz XI. die Hugenotten durch Truppen, die er in ihre Wohnplätzeschickte, mißhandeln ließ und über Viele die Strafe der Gefangenschaftoder des Todes verhängte. Die Erinnerung an die selbstständige Stel-lung, die einst die Hugenotten eingenommen, trieb ihn zu einer Verfol-gung, wie sie in England für die Katholiken gewöhnlich war. DenSchluß des ganzen Verfahrens bildete im Jahre 1685 die Aufhebung; der Verordnung von Nantes, wodurch den noch übrigen Hugenotten dieFreiheit der Neligionsübung entzogen wurde. Zugleich wurde, weil dasLand nicht durch Auswanderung einen Theil seiner Bevölkerung cinbüßensollte, die Entfernung ans dem Lande verboten. Nichtsdestowenigerkamen sehr Viele über die Grenzen nach Deutschland und England. ZumVcrtheidiger kirchlicher Einheit machte den König seine Auffassung desKönigthums auch bei einer in der katholischen Kirche ausgebrochenenLehrstreitigkeit. Der im Jahre 1638 verstorbene Bischof Jansenius vonIpern hatte ein Buch unter dem Namen Augustinus hinterlassen, worinüber das Vcrhältniß der göttlichen Gnade zum menschlichen Willen irrigeSätze enthalten waren. Im Jahre 1653 war in Nom die Verwerfungder fraglichen Sätze erfolgt, und der König, damals noch unter Maza-rins Leitung, hatte die Entscheidung angenommen. Es entspann sichaber, da die Anhänger der Lehre des Jansenius zwar der Kirche basRecht der Entscheidung nicht bestritten, jedoch die Thatsache, daß die vonihr verworfenen Lehren in dem Buche enthalten seien, in Abrede stell-ten, eine lange Reihe von Streitigkeiten. Da sich in theologischenWerken von Jesuiten gerade der schärfste Gegensatz zu jenen jansenisti-schcn Jrrthümern fand, gestaltete sich der Streit zu einem Streite gegendie Jesuiten, die bei dem Eifer und dem Erfolge, womit sie der Sacheder Kirche gedient hatten und dienten, der nächste Gegenstand des An-griffes für alle der Kirche Entfremdeten waren. Die ferner deshalb