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2. Die christliche Zeit 2 (1856) Viertehalb Jahrhunderte
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Die Zeit des französischen Uebergewichtes

bald nach Mazarins Tode Fouquet, dem die Staatseinnahmen anver-traut waren, durch eine Anklage wegen hochverrätherischer Umtriebevon seinem Amte entfernt und zu lebenslänglicher Haft verurtheilt,worauf der schon von Mazarin empfohlene Colbert, der Begründer einesstrenge geregelten Ganges des Einnahmcwesens, an seine Stelle trat.

Es erheischte aber die Ausbildung der von Mazarin vorbereiteten, vonLudwig mit Eifer ergriffenen Negiernngsweise eine veränderte Stellungaller Körperschaften, denen Herkommen und Ueberlieferung die Neigung,die Fähigkeit oder das Recht zum Widerstande zu geben schienen. DerAdel, der sich zum letzten Male in den Kriegen der Fronde für dieKrone gefährlich gezeigt hatte, ward allmälig so sehr an den Hof ge-zogen, daß er in der Theilnahme an dessen schwelgerischem Leben ehr-geizige Entwürfe erstickte, zum Theil auch durch Schwächung seines Ver-mögens den Dienst des Königs zu suchen genöthigt ward. Wenn ein-zelne seiner Glieder als Statthalter in den Provinzen eine ihrer ehe-maligen Bedeutung entsprechende Stellung fanden, so waren Verkürzungder Amtsdauer und Beschränkung der Befugnisse die Mittel, wodurchsie sich eine für die Krone bedenkliche Macht zu bilden verhindert wur-den. Das Pariser Parlament, welches, seit man die Neichsstände zuberufen aufgehört, an deren Statt willkührlichen Anordnungen entgcgenzu-treten begonnen hatte, mußte bald, von Drohung und Strenge cingeschüch-tert, dem allgemeinen Zuge folgen, der sämmtliche Diener des Staatesvor Allem den Beifall des Königs zu suchen trieb. Schon vor Maza-rins Tode hatte der König auf die bloße Kunde von einer Vorstellung,die das Parlament gegen eine seiner Anordnungen vorbereitete, sich in 'dem Anzuge, in welchem er eben von der Jagd gekommen war, zu dem- !selben begeben und es mit scharfer Rüge in die Grenzen der Rechts-pflege als seines eigentlichen Geschäftes zurückgewiesen. Das körper-schaftliche Leben der Gemeinden wurde dadurch gelähmt, daß man den- fselben mehr und mehr die Befugniß, ihre eigenen Angelegenheiten zu ver-walten, entzog. Auch verloren sie dadurch an Selbstständigkeit, daß dasVorsteheramt bei ihnen ein käufliches wurde. Endlich wirkte zur Herabsetzungihrer Bedeutung mit, daß man nicht nur für jede in ihrem Bereiche ver-gehende Störung der Ordnung ihnen das Recht der Ahndung nahm, sonderndurch die Bildung einer von dem Könige abhängigen militärisch geordnetenMacht der Polizei, deren Geschäft Überwachung und Aufspürung ward,solchen Störungen vorzubeugen suchte. Indem so keiner Thätigkeit imStaate, die nicht mit dem Willen des Königs zusammenhing, Geltung "zugeftanden wurde, konnte Ludwig, wie er cs einst mit der kühnen Be-hauptung, daß er der Staat sei, aussprach, die Uebereinftimmung, inder die Dinge sich mit seinem Willen befanden, als Maßstab ihrer Zu-läspgkeit und Zweckmäßigkeit anschen lernen. Er konnte zwischen seiner