und der von den Vortheilcn des Handels bestimmten Staatskunst. 755
eine ungehemmte Tätigkeit der Kirche als ein Hinderniß bei Ausbildungeiner über alle Verhältnisse sich erstreckenden Fürstengewalt ansah. In-dem aber die Fnrstengewalt in Frankreich durch die Mittel, mit denensie sich befestigte, und den Gebrauch, der von ihnen gemacht wurde, dieNeigung zu einer Gegenwirkung weckte, schwächte sie zugleich diejenigeMacht, welcher die Bewahrung der sittlichen Ordnungen und daher auchder Grundlagen des staatlichen Lebens anvertraut ist. So viel Neuesdie Staatsweiöheit ersann, vergaß sie doch, daß die staatliche OrdnungEuropa's sich auf kirchlichem Grunde aufgebaut hatte und daß nur aufdiesem Grunde ihr Bestehen gesichert war. So bereitete sich nach derUmwälzung, welche mit der Kirchcntrennung den Besitzstand der Kirchegetroffen hatte, eine Umwälzung der staatlichen Verhältnisse vor, zuwelcher das Frankreich Ludwigs XIV. und der von ihm aus über Eu-ropa verbreitete Geist die nähere Ursache war, während die entfernterein jener kirchlichen Umwälzung liegt, die den Anfang dazu machte, dieKirche in ihrem lange an den Völkern geübten Erzieheramte zn be-schränken und dem Geiste persönlichen Beliebens und Dafürhaltens einefrüher nicht gekannte Berechtigung zu gewähren.
2. Ludwig XIV. hatte zwar wenig Bildung genossen, besaß abernatürliche Anlage genug, um nach Mazarins Tode die Zügel der Ne-gierung selbst zu ergreifen. Er war eifersüchtig darauf, selbst zu regie-ren. Daher trat nicht wieder ein Mann unter ihm so sehr an dieSpitze der Geschäfte, daß die Fäden der gesammten Staatsverwaltungin dessen Hand zusammengelaufen wären. Nur die einzelnen Arten derGeschäfte wurden von Ministern geleitet, während der König von AllemEinsicht nahm. Dadurch ward das ganze Geschäft der Staatsverwaltungzu einem regelmäßig gegliederten Fachwerke, das immer geeignet seinmußte, von dem Könige überschaut zu werden. Daher bildeten sich fürdie Behandlung aller der einzelnen Geschäfte bestimmte Regeln aus, diejene Uebersicht erleichterten und die Wirksamkeit der Anordnungen sicher-ten und beschleunigten. Diese Einrichtung des Staatswesens brachte esmit sich, daß die Person des Königs mit Förmlichkeiten umgeben wurde,welche den Abstand zwischen dem Gebieter und den höchst gestellten Die-nern noch zu groß erscheinen ließen, als daß der Gedanke an die Möglich-keit einer Abweichung von dem Befehle hätte aufkommen können. Hatteman einmal auf diesem Wege dem königlichen Befehle ungesäumtenGehorsam zu schaffen begonnen, so war der glückliche Erfolg in jedemvorhergehenden Falle wieder ein Mittel, auch in den nachfolgenden Ge-horsam zu erzielen. Die strenge Ahndung in einzelnen Fällen des Wi-derstandes fügte für die Folge den Beweggründen des Gehorsams auchdie Furcht hinzu. Der Versuch, eine selbstständige Stellung zu be-haupten, führte den Sturz dessen herbei, der ihn machte. So ward