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2. Die christliche Zeit 2 (1856) Viertehalb Jahrhunderte
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Kaiser Karl V. und die Kircheiitremumg in Deutschland.

nach des Kaisers Tode im Jahre 1559 zu Chateau CambresiS, unweitLandrecp, geschlossenen Frieden seine savopischen Eroberungen heraus-gab. Doch das deutsche Reich hatte davon keinen Gewinn, da cs diedrei lothringischen Städte nicht zurückerhiclt.

18. Noch weiter als der Friede mit Frankreich lag die Beendigungdes Concils über den Tod des Kaisers hinaus. Dasselbe hatte seine !Thätigkcit erst da begonnen, als jede Hoffnung, auf dem Wege der theo-logischen Untersuchung und Erörterung eine Vereinigung zu erzielen, längstverschwunden war. Dadurch war das Schauspiel unfruchtbaren Streiteszwischen Männern, die doch nicht mehr auf derselben Grundlage standen,verhütet worden. Wenn der Kaiser von dem Concil so lange eine Auf-hebung der Spaltung erwartet hatte, so läßt sich dies nur darauserklären, daß er das Wesen des Streites nicht völlig durchschaute und, iindem er die durch Abweichung in der Lehre geöffnete Kluft nicht in !ihrer ganzen Größe erkannte, einerseits an die Möglichkeit von beschwich-tigenden Zugeständnissen glaubte, anderseits auch eine Beschränkung derpäpstlichen Gewalt auf ein engeres Gebiet selbst als ein wünschens-werthcs Ergebniß der Bewegung erwartete. Das Concil hatte aberstatt der ihm zugedachten Aufgabe einer Ausgleichung eine andere zulösen. Es hatte, wie die früheren durch abweichende Lehren vcranlaßtcn ^Concilien gethan, die neue Lehre zu prüfen, und dasjenige, was an ihr !der Lehre der Kirche widersprach, zu verwerfen, damit die Wahrheit >gegen den Jrrthum scharfe Begrenzung erhielte und die Zeichen derUnterscheidung als Schutz gegen den Jrrthum nicht fehlten. Daran !schloß sich die andere, allen Concilien gestellte Ausgabe, die kirchliche iZucht einer Prüfung zu unterwerfen und für diejenigen Gebrechen, die Iden Ausgeschiedcnen zum Vorwände gedient, sowie für diejenigen, welche !den Abfall begünstigt und erleichtert hatten, Heilung zu suchen. Zweimal jwurde die Thätigkcit des Concils unterbrochen. Im Jahre 1547 brach ^in Trient eine pestartige Krankheit aus, und cs ward durch Stimmen- §Mehrheit die Verlegung des Concils nach Bologna beschlossen, wohin !jedoch diejenigen, welche dagegen gestimmt hatten, nicht folgten. Es jwurden nun, ohne daß etwas Entscheidendes geschah, in beiden Städten ;die Beratungen fortgesetzt, bis im Jahre 1549 Paul Hl. die Unter- ibrechung des Concils befahl. Im Jahre 1551 ließ Julius 111. !(15491555) dasselbe in Trient wieder zusammenkommen, und in den snun beginnenden zweiten Zeitraum seiner Thätigkcit fallen die Verhand- ,lungen mit den Protestanten, die sich an demselben unter unannehmbarenBedingungen Theil zu nehmen erboten. Eine neue Störung entstand jdurch des Kurfürsten Moritz Vorrücken nach Tirol. Es trat eine zehn- !jährige Unterbrechung ein, während deren Marcellus II. für wenige tTage, nach ihm Paul IV. (15551559), auf dem päpstlichen Stuhle