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erworben hat. Ein Ehrenzeichen, welches die allgemeine Hochachtung, eine lebenslängliche,mit der Hälfte der hinterlassenen Witwen vorbehaltene Pension zur Folge hat, dessen Ansehendurch die den Ordensmitgliedern an Unserem Hoflager ertheilten Vorzüge noch mehr erhöhetwird, mit welchen zugleich der Eitterstand für jene, die ihn nicht besitzen, und der Freyherrn-stand für jene, die ihn ansuchen, verbunden ist, wodurch die Belohnung väterlicher Verdiensteauf die Kinder erblich übertragen, und solcher Gestalt für die ganze Nachkommenschaft infortwährendem dankbaren gesegneten Andenken erhalten werden kann.
Urkund dessen haben Wir gegenwärtigen Ordensstatuten - Nachtrag eigenhändig unter-schrieben, und mit Unserm grösseren Ordenssiegel versehen lassen. So geschehen in Unsererkaiserlichen Haupt- und Kesidenzstadt Wien den 12. December im eintausend achthundert undzehnten Jahr.
FRANZ.
Anton Freylierr von Spielmann.
Ad Mandatum Sae". Caes. Keg".
Aposl. Majeslalis proprium.
Joseph von Hudelist.