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Formalitäten dabei; ehmals 620 », nach der neuern Gesetzgeb. 652.Eine solche Erklärung durfte nicht geändert werden 620 » , auchjetzt nicht 652.
Strafe bei falschen Erklärungen; ehmals 622, jetzt 652, 653,
Welche Personen dafür verantwortlich waren 619 **.
Wie der Werth der Maaren ermittelt ward 606-60», 620 »».Crlaubniß, Waffen tragen zu dürfen ist nothwendig, um die Zag» aus-zuüben 318, 319.
Welches Gericht über die dawider Handelnden erkennt 331.
Erzbischöfe haben zum auszeichnenden Merkmal das Pallium 724,725,735,Wahl und Weihung derselben. M. s. Bischöfe.
Crzbisthum. Zahl derselben vor der Revolut.
Nach den Decreten der Cvnstituirenden 838Nach dem Concordat vom I. 1810 846Ltilt »u I'NV, etnt NU vrni (Rechnungswesens 392, 400.
Ercommunication. Verschiedene Arten derselben (mnjnr und minor, i.itnsund kerenclns sontoiitink) 693Wer sie aussprechen konnte ibici.
Formalitäten bei derselben lblä.
War im Anfang nur von sparsamer Anwendung. ib>6.
Durfte gegen die Kvnigl. Richter wegen ihrer Amtsverrichtungennicht ausgesprochen werden 700, 700 *.
Wie gegen die Könige in dieser Hinsicht verfahren ward 694, 695,696, 697.
War ein Mittel, um die kleinen Grundherrn in Schranken zu halten, und auch um die Vollstreckung der Urtheile der geistlichen Ge-richte zu erzwingen 693 *, 698—700.
Ward auch gegen die, welche sich die Güter der Kirche aneigneten,ausgesprochen 693 *.
Zuweilen unterwarfen sich die Partheien derselben freiwillig, wenn sieihr Wort nicht halten würden 700, 700 »
Gegen den Kaiser Napoleon ausgesprochen 848.
Veranlassung und Folgen derselben 847, 848 folg.
F
Falliment. Was es ist 14S.
Unterschied zwischen demselben und dem Bankerott ikl<i. (M. s.Bankerott.
Welche Gerichte darüber urtheile» 194.
Wer ein Falliment machen kann iss "
Wovon und aus welchen Gründen jemand als Fallit erklärt werdenkann 195, 196.