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chercrn und ihren Schuldnern besondere Commissaricn ernanntworden. Diese, welche eigentlich zum Schn!) der Schuldner desstellt waren, übten spater die ärgsten Quälereien gegen sie aus,beschicken sie an entfernte Orte, um sich dort zu verantworten! u> dgl. Wollig Johann hob endlich durch eine Verordnung v.
20tcn und 21tcn Ocrobcr 1363 Art. 2 (0,-clon. wm. III. x' 611, 642) diese Commissaire auf, und bestimmte, daß die Schuld-
ner der Lombarden auf immer von allen Forderungen, die vonirgend Jemand an sie gemacht werden könnten, frei seyn sollten.
Die so sehr gedrückten und mißhandelten Lombarden be-haupteten sich dennoch, und wußten wenigstens sich bald den Rück-weg ins Reich zu öffnen. Dieses beweist eine Verordnung, dieCarl der fünfte den lOten Juni 1368 (Oeclon. tom. VH- p.709) über die sogenannte Lombarden-Büchse (boöw sux Iwm-bgrclz, kissocls b.ombsl'cloi'um) erließ. Dieses war eine Ab-gabe, welche die Lombarden entrichten mußten. Nach Art. 2sollten, wenn einige Lombarden behaupteten, von dieser Abgabefrei zu seyn, die Urkunden uud Titel, welche sie darüber hätten,in der Oberrcchenkammer untersucht werden. Man findet Über-bein in der Sammlung der Oräon. Iwuv. eine MengeKönigl. Schreiben, welche von einem spätem Datum als dieeben angeführten Ausplünderung derselben sind, und wodurcheinzelnen Lombardischen Familien erlaubt wird, in einzelnennamentlich aufgeführten Sädtcn eine Menge von Jahren gegeneine an den König bezahlte Summe Geldes nicht allein zuwohnen, sondern auch auf Pfänder zn leihen.
^ So hatten unter andern drei Lombarden (Oste, vertbo-! lemi et-kier-re Osr-et) von dem König Carl dem 5tcn die Er-' laubniß erhalten, einige Zeit in Paris zu wohnen. Einer der-selben (Oste Osret) hatte davon einen so schlechten Gebrauchgemacht, daß er auf das Gesuch des Königl. Procurators beider Schatzkammer in eine Geldbuße v. 2000 Liv. Tourn. vcrur-theilt worden war, die er auch bezahlt hatte. Ungeachtet dessengab Carl der sechste durch sein Schreiben vom Mai 1382 (Or-«lon. wm. VI- p- 653), worin die so eben genannten Umständeangeführt werden, diesen Lombarden eine neue Erlaubniß inParis zu wohnen, und überdcm viele Privilegien, nachdem er(zum Schein) die alten für nichtig erklärt hatte. Als Grund