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soll Einhalt geschehn, bis der Minister entschieden hat und seineEntscheidung von dem ausübenden Direktorium bestätigt ist,welches erforderlichen Falls an das gesetzgebende Corps berich-tet. Das Direktorium ist in diesem Fall verpflichtet, innerhalbeines Monats zu entscheiden."
Da die Constitution vom 22ten Frim. I. 8 die ausübendeGewalt ganz in die Hände der Consuln legte, so folgte darausvon selbst, daß ihnen auch die Entscheidung aller Conflicte zwi-schen den Gerichten und der Verwaltung*) überlassen scy.Bei Ausübung ihrer Gewalt stand cs ihnen frei, wen sic im-mer wollten, zu Rath zu ziehn, und diesen Rath zu befolgen odernicht. Es bedurfte daher keines besondern Gesetzes, sondern nurcines Beschlusses der Consuln, um die Entscheidung der genanntenConflicte dem Staatsrath, den die Consuln zu ihrer Berathunggewählt hatten, und der seine Functionen unter ihrer Leitung aus-ül'te, zu übertragen. Ueberhaupt waren und sind alle Entscheidun-gen des Staatsraths über diese Conflicte anzuschn, als ob sievon dem Oberhaupt der Regierung unmittelbar ausgegangen scy»,indem sie alle der Gcnebmigung des Staats-Oberhaupts be-dürfen, so wie sie auch als unmittelbare Befehle desselben (alsCousular-Beschlüsse, Kaiser!. Dekrete u. s. f.) verkündigt wur-den**) Schließlich bemerken wir noch, daß zu dem Weseneines Conflicts das Bestehen eines Streits zwischen derVerwaltung und den Gerichten, welche sich beide dasRecht zn entscheiden beilegen, oder auch beide die Entscheidungvon sich ablchnen, nothwcndig erforderlich ist. Im ersten Fallbestebt ein positiver- im zweiten ein negativer Conflict ***).
*) Die Entscheidung der Conflicte zwischen den Gerichten selbstwar nämlich durch alle vorhergehenden Constitutionen undGesetze dem Cassationshof, einem Kollegium, welches diehöchste Achtung der Nation besaß, übertragen.
**) Man sehe die verschiedenen Consnlar - Beschlüsse (-» »sie«)und Kaiser!. Dekrete, wodurch Conflicte entschieden wer-den, bei Desonns tum. IV. p. (602 — 662).
***) Nsilin Dspert. srl. sonllit, cl'gtllibutions. „L'ost unssvntsstgtlun sntrs Ulis suloilts Sllminislrstive st UNtrlbunnl, Lur ls ^olnt Os savoir, si s sst u l uns su ä
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