Druckschrift 
2 (1837)
Entstehung
Seite
972
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Constitution nicht angegeben, was unter den Schwierigkeiten,die sich auf Verwaltungs - Gegenstände beziehn, verstanden wer-den sollte. Indessen folgerte man aus diesem Art., daß das frü-here Gesetz, welches über solche Gegenstände die Entscheidung inletzter Instanz den Verwaltungs-Behörden des zweiten Rangesüberließ, abgcschafft und die Appellation von deren Urtheilenan den Staatsrath*) verwiesen sey. Das Kaiserl. Decret v.Ilten Juni 1806 (Oesen. wm. II. 7) legte (Art. 14) demStaatsrath das Erkenntniß über alle mit den Ministern für denöffentlichen Dienst abgeschlossenen Vertrage, so wie über alleGegenstände der hohen Verwaltungs-Polizei (äe lesnw-polieesäministrstivo), die der Kaiser an ihn verwies, bei. Unterletzterer war (Tit. III.) das Erkenntniß über das Betragen vonBeamten verstanden, welches der Kaiser der Untersuchung desStaatsraths zu unterwerfen für gut fand. Derselbe konnteeinen Verweis, strengen Tadel, die Suspenfkn und selbst dieAbsetzung des Beamten erkennen (srt. 22); doch bedurfte seinAusspruch der Kaiserl. Bestätigung (srt. 23). Durch denselbenArtikel 14 ward er als obere Instanz über alle Entscheidungenbestellt, die von dem Prisen-Gericht oder von den zur Unter-suchung der Rechnungen bestellten Behörden ausgingen (llosOeeisions äe Is eomptsbilitö nstionsle). Der Rechnungshof(vour lieg eomptes) bestand damals noch nicht. Das Ge-setz vom löten September 1807, wodurch derselbe eingesetztward, übertrug (Art. 17) in Beziehung auf dessen Beschlüsse demStaatsrath die Verrichtungen des Caffationshofs (Dosen, wm.XV- x. 337). M. s. noch das Decret v. 27ten Marz 1809Uesen, wm. II. p. 16). An denselben waren schon durch dasGesetz vom 18ten Germinal I. 10 (8ten April 1802) alle Be-schwerden wegen**) Mißbrauchs der geistlichen Gewalt) die

*) Dieses Gesetz der Constituirenden war, wie mir scheint,schon durch Art. 193 der Constit. v. I. 1795, welcher durchArt. 59 der Constit. v. I. 1799 bestätigt ward, abgcschafft,indem nach den Bestimmungen derselben alle Local-Behör-den den Ministern durchaus untergeordnet wurden.

**) Durch die sogenannten Organischen Artikel, welche einenZusatz zu dem Concordat bildeten (Deson. w>n. X. p.