Dieses ist im Wesentlichen*) die Gestalt, in welcher dasCassations-Tribunal aus den Händen der Constitnirendcn her-vorging. Spätere Gesetze haben, wie schon bemerkt worden,Einiges daran geändert. Zu den Gründen, aus welchen einUrthcil cassirt werden kann, fügte das Gesetzbuch über das bür-gerliche Verfahren (oost. st. xrocstst. s,-r. 507) auch noch denWiderspruch zwischen zwei von verschiedenen Tribunalen in letz-ter Instanz erlassenen Urtheilen hinzu; wie es dem Gcrichts-gebrauch von je her gemäß war. Auch die Inkompetenz, wor-über sich das Gesetz vom 27ten November 1790 nicht ganzdeutlich ausspricht, wird durchaus als ein Grund zur Cassationangesehn (Digesn Uroeöst. civ. Ilv. ll. psrt. IV. lit. I. elisp.I. sect. V. 5). Nach dem Gesetz vom 2ten Brum. I. 4kann (Art. 14) gegen vorbereitende Urtheile (Th. I. S. 344)und solche, welche sich auf die Instruction beziehn, die Cassationerst nach dem definitiven Urtheil eingelegt werden. Hiervonsind indessen (nach oost. st. instr. vrim. grt. 399, 429) dieUrtheile der Appellhöfe, wodurch ein Angeschuldigter in Ankla-gestand gesetzt und vor den Asfisenhof verwiesen wird, ausge-nommen. Die Veränderung, welche das Gesetz v. 27tcn Ventos.I. 8 in der Wahl des Gerichts, an welches das cassirte Urtheilverwiesen wird, machte, ist (S. 917 **) schon angeführt worden.Nach Art. 3 des Gesetzes v. 27ten November 1790 war nurdie Verletzung der unter Strafe der Nichtigket vorgc-schricbcncn Formen ein Grund zur Cassation, (wenn dieselbenämlich wegen Verletzung der Formen ausgesprochen werdensollte). Spätere unter dem National-Convent und dem Direk-torium erschienene Gesetze hatten dieses aber auf eine großeMenge anderer Formen**) und Umstände ausgedehnt. Nachdem Gesetz vom 4ten Germinal I. 2 sollte (Art. 2) die Ver-letzung aller Formen, welche die Gesetzgeber seit 1789 für dasCivilverfahrcn vorgeschrieben hatten, die Cassation***) begründen,
*) lieber die Art der Ernennung der Mitglieder des Cassations-Tribunals wird unten noch näher gehandelt werden.
**) Man sehe die Gesetze vom Itcn Brum. I. 2, vom 28teuVcut. I. 2, vom 4tcn Gerwin. I. 2, vom 7tcn Nivos.I. 5 (Dosen, com. 111. p. 135, 138, 154.
***) Jedoch unter gewissen Bedingungen Art. 3, 4. M. s. nochsogleich S. 927, 928 *.